MELDUNG

Zum Recht auf Übermittlung einer Vereins-Mitgliederliste

In der aktuellen Ausgabe der RDV (06/23) setzen sich Rechtsanwalt Dr. Karsten Bornholdt und Rechtsanwalt Jaroslaw Norbert Nowak, LL.M. mit dem Recht auf Übermittlung einer Vereins-Mitgliederliste auseinander.

Im Rahmen des Artikels stellen die Autoren zunächst das Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 26.04.2023, Az. 8 U 94/22 (nachstehend „OLG“), vor und gehen sodann auf die Entscheidungsgründe näher ein.

Das OLG entschied, dass einem Vereinsmitglied ein aus dem Mitgliedschaftsverhältnis fließendes Recht gegen den Verein auf Übermittlung einer Mitgliederliste zusteht, die auch E-Mail-Adressen der Mitglieder enthalten könne, soweit das Vereinsmitglied ein berechtigtes Interesse habe und dem keine überwiegende Geheimhaltungsinteressen des Vereins oder berechtigte Belange der anderen Vereinsmitglieder entgegenstünden.

Es wird gezeigt, dass die Entscheidung des OLG zwar richtig ist, sie aber nicht unerhebliche datenschutzrechtliche und praktische Schwierigkeiten mit sich bringt, insbesondere für das den Anspruch geltend machende Vereinsmitglied. Die aktuelle Ausgabe der RDV finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner: