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Neue BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs)

Am 1. Februar 2025 sind die von der BaFin am 29. November 2024 veröffentlichen angepassten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) zum Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Diese Überarbeitung der AuAs bringt wichtige Änderungen für beaufsichtigte Unternehmen mit sich: Wesentliche Neuerungen Verkürzte Aktualisierungsfristen für Kundendaten: Jährliche Prüfung bei verstärkten Sorgfaltspflichten, alle fünf Jahre bei mittlerem Risiko Leitlinien zur Prüfung wirtschaftlich Berechtigter: Daten müssen direkt beim Vertragspartner erhoben werden. Eine Erhebung allein mithilfe öffentlich …

Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD: IDW wendet sich an EU-Kommission

Hintergrund Im November 2024 veröffentlichte die EU-Kommission ein FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe: FAQ der Europäischen Kommission). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an die EU-Kommission seine Bedenken hinsichtlich der Inhalte des FAQs geäußert. Was sind die Bedenken des IDW und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Unternehmen? Hilfestellungen ja, aber zusätzliche Anforderungen dürfen nicht entstehen Angesichts der Herausforderungen bei der Interpretation der CSRD und der ESRS bewertet das IDW die FAQs als eine wertvolle Orientier…

FAQ der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission hat kürzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Auslegung der CSRD veröffentlicht. Obwohl viele Punkte die Regularien der CSRD wiederholen, bietet die EU auch wichtige Einblicke zur Auslegung der „zumutbaren Anstrengungen“, der Berichtspflicht zu immateriellen Ressourcen und der Überwachung der Berichterstattung. Die zentralen Erkenntnisse werden nachfolgend eingeordnet.Anforderung bei der Offenlegung von Informationen entlang der WertschöpfungsketteDie Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verpflichten Unternehmen, wesentliche…

Webinar: Einblicke in die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten von nbs partners mit der IHK Lübeck am 23. Januar, 10:00-12:00

Wenige denken bislang an die in der CSRD vorgesehene Prüfungspflicht. Dabei wird die erfolgreiche Prüfung des ESRS-Nachhaltigkeitsberichts aber ebenso entscheidend für die ordnungsgemäße Berichterstattung sein wie die Prüfung der Finanzzahlen. nbs partners wurde von der IHK Lübeck eingeladen, Einblicke in die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zu offenbaren. Im Anschluss an unseren Impulsvortrag besteht viel Zeit für Fragen an unsere Experten Boris Michels (Partner, WP, StB und Sustainability-AuditorIDW) und Dr. Simon Norris (Senior Consultant Nachhaltigkeit). Der Impulsvortrag wird sich …

ESG-Veranstaltung von nbs partners am 12. Februar 2025 – Vom Risiko zur Chance: Nachhaltigkeitsanforderungen erfolgreich meistern!

Nachhaltigkeit und die Berichterstattung darüber gewinnen zunehmend an Anerkennung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Gleichzeitig bleibt das Thema komplex, umstritten und schwer durchdringbar. Auf unserem exklusiven Info-Event teilen hochkarätige Speaker Einblicke zu Chancen und Lösungsansätzen. Nutzen Sie auch die Chance, sich vor Ort mit anderen Entscheidern und Entscheiderinnen zum Thema Nachhaltigkeit auszutauschen. Wir freuen uns auf Sie! Was? Keynotes zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement von Prof. Dr. Stefan Schaltegger (Leuphana Universität), dem Tchibo-Nachhaltigkeitsteam und …

Neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) – Ein Überblick

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988, "GPSR"), die bereits am 12. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Ziel der Verordnung ist es, das bestehende Regelwerk zur Produktsicherheit in der Europäischen Union zu modernisieren und zu stärken. Ziel ist es insbesondere, ein höheres Niveau an Produktsicherheit zu gewährleisten, und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor gefährlichen Produkten zu schüt…

Lieferantenwechsel binnen 24h – Änderung der Marktprozesse im Energierecht

Mit Mitteilung vom 06.12.2024 hat die Bundesnetzagentur (betreffend Feststellungsverfahren BK6-22-024) den Umsetzungszeitpunkt der für den 04.04.2025 vorgesehenen Änderungen in Bezug auf die Vorgaben zum Lieferantenwechsel auf den 06.06.2025 geschoben und damit den kritischen Stimmen der einzelnen Marktakteure hinsichtlich der Marktkommunikation Rechnung getragen. Die Akteure reagieren hiermit auf die Umsetzung der in § 20a Abs. 2 S. 4 EnWG gefassten Neuerung, dass ab 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein muss. Hiervon umfasst ist die proz…

Urteil des LG Stuttgart zur Datenweitergabe an SCHUFA: Kein berechtigtes Interesse ohne Einwilligung des Verbrauchers

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az. 27 O 60/24) entschieden, dass die Weitergabe von sogenannten Positivdaten durch ein Telekommunikationsunternehmen an die SCHUFA nicht durch ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO gedeckt ist, wenn keine Einwilligung des Kunden vorliegt. Positivdaten umfassen Informationen über den Abschluss eines Vertrags, ohne dass ein Zahlungsverzug oder negatives Zahlungsverhalten vorliegt. In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkanbieter Vertragsdaten ohne Einwilligung des Klägers an die SCHUFA gemeldet. Der Kläger sah darin eine…

Das BGH-Grundsatzurteil zum Scraping

Die sogenannten Scraping-Fälle, in denen Facebook-Nutzer:innen die Betreiberin des sozialen Netzwerks auf Schadensersatz verklagen, haben den Hintergrund, dass im Jahr 2021 Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen im Darknet veröffentlicht wurden. Je nach Einstellung des Nutzerprofils war es Unbekannten möglich, ein Profil über die Angabe der dazugehörigen Telefonnummer zu finden. Indem die Unbekannten automatisiert und im großen Umfang Telefonnummern über die Kontakt-Import-Funktion hochluden gelang es ihnen, die hiermit verknüpften Profile zu finden. Die jeweiligen öffentlichen Inf…

Auswirkungen einer nicht bis zum 31. Dezember 2024 erfolgenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht

Hintergrund Die CSRD der Europäischen Union erfordert eine Umsetzung in nationales Recht, um rechtswirksam zu werden. Aufgrund des offenen Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland sowie des Bruchs der Regierungskoalition ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) bis zum 31. Dezember 2024 verabschiedet wird. Dies hat weitreichende Folgen für die Pflicht zur ESG-Berichterstattung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 sowie deren Prüfung. Folgen für Unternehmen mit erstmaliger Berichterstattung nach ESRS im Jahr 2024 Für Unternehmen, die im Geschäftsjahr …