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Digital Markets Act (DMA): Erste EU-Bußgelder und neue Chancen für den Mittelstand

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) betritt die Europäische Union regulatorisches Neuland im digitalen Binnenmarkt. Am 23. April 2025 hat die Europäische Kommission erstmals Sanktionen auf Grundlage des DMA verhängt und gegen die Technologiekonzerne Apple und Meta Geldbußen in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro ausgesprochen. Dieser Schritt markiert eine neue Phase in der kartellrechtlichen Aufsicht großer digitaler Plattformbetreiber – mit direkten und indirekten Auswirkungen auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative Marktteilnehmer. A…

Veranstaltungstipp: Webinar von nbs partners zum Umgang mit den Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission mit der IHK zu Lübeck (02. April, 12:00)

Im Februar stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Vereinfachung der CSRD-Berichtspflichten vor, der viele mittelständische Unternehmen wieder aus der Berichtspflicht nehmen würde. Dennoch verbleibt die Unsicherheit, welche Anpassungen das EU-Parlament passieren werden. Auch der Finanzsektor ist zunehmend angehalten, ESG-Risiken der finanzierten oder versicherten Unternehmen einzupreisen.  Dr. Simon Norris von nbs partners ordnet für Sie am 2. April 2025 um 12:00 aktuelle Entwicklungen und mögliche Szenarien für die Zukunft der CSRD in unserem Webinar mit der IHK Lübeck ein. Zude…

Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer 2025 – nbs partners erneut ausgezeichnet

Das Handelsblatt hat auch für das Jahr 2025 die herausragenden Kanzleien im Bereich der Wirtschaftsprüfung geehrt. nbs partners gehört erneut zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland und erhält die Auszeichnung „Beste Wirtschaftsprüfer 2025“. In der vom Hamburger Analyseinstitut SWI Finance durchgeführten Studie, die im Auftrag des Handelsblatts erstellt wurde, mussten Fachfragen aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaftsprüfung präzise beantwortet werden. Die Wirtschaftsprüfer von nbs partners erzielten dabei eine herausragende Punktzahl, die ihnen die begehrte To…

Verdacht der Geldwäsche: Bank muss bei Verdachtsmeldung auch bei einer verzögerten Rückzahlung Rechtsanwaltskosten eines Kunden nicht zahlen (OLG Frankfurt am Main)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 25. Februar 2025 (Az. 10 U 18/24), dass eine Bank, die aufgrund einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung Gelder einer Kundin mehrere Tage nicht auszahlt, nicht verpflichtet ist, der Kundin die Anwaltskosten zu erstatten. Hintergrund des Falls: Auf dem Konto der Klägerin gingen innerhalb weniger Tage zwei hohe Gutschriften (insgesamt 1 Mio. Euro) ein. Aufgrund dieser ungewöhnlich hohen Beträge meldete die Bank den Vorgang der Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß § 43 des Geldwäschegesetzes (GwG) und sperrte das Konto vorübergehen…

Unsicherheiten der CSRD-Anpassung: Der VSME-Berichtstandard als Ausweg?

Hintergrund: Unsicherheiten der CSRD-Anpassung Die EU-Kommission stellte letzte Woche ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive und anderer Rechtsakte vor (mehr dazu in unserem vorherigen Beitrag). Da vorerst unklar ist, welche Erleichterungen tatsächlich das Parlament passieren werden, sehen sich große Unternehmen (nach HGB) mit weniger als 1000 Mitarbeitenden einer großen Unsicherheit ausgesetzt. Auch wenn zumindest eine Verschiebung um 2 Jahre auf 2028 (Bericht über Geschäftsjahr 2027) als wahrscheinlich gilt, könnten Unternehmen in der Zwischenze…

Urteil des BGH zur Datenmitteilung an die SCHUFA -Immaterieller Schadensersatzanspruch bei unzulässiger Meldung von streitigen bzw. nicht titulierten Forderungen

Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28.01.2025 (Az. VI ZR 183/22) entschieden, dass der Beklagten ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 € nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zusteht, da die Klägerin unberechtigt personenbezogene Daten der Beklagten an die SCHUFA gemeldet hatte. Diese Meldung war unzulässig, da die Forderungen der Klägerin streitig und nicht tituliert waren. Die unberechtigte Eintragung beeinträchtigte die Kreditwürdigkeit der Beklagten und erschwerte ihre Teilhabe am Wirtschaftsleben. In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkanbiet…

Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 26. Februar veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft durch Anpassung mehrerer Nachhaltigkeitsregulierungen. Die Vorschläge für die sogenannte Omnibus-Richtlinien adressieren die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Im Folgenden fassen wir die weitreichenden Änderungsvorschläge für CSRD, CSDDD und Taxonomie zusammen. Änderung des Anwenderkreis und Verschiebungen Zunächst sollen die Schwellenwerte angeglichen und…

Darlegungs- und Beweislast für Begünstigung durch Betriebsratsvergütung

Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG, wenn er gegenüber dem Betriebsratsmitglied geltend macht, eine in der Vergangenheit zugesagte und gezahlte Vergütung begünstige ihn unzulässig. Das hat das LAG Niedersachsen in seinem Urteil vom 9. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 12 SL 478/24) entschieden. In der ArbRAktuell 3/2025 (S. 64) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma dieses Urteil zusammen mit unserem Wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.…

HAV-Mittagsrunde: DSGVO (§ 15 FAO)

Sind Sie auf dem neuesten Stand der aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht? In der HAV-Mittagsrunde am 19. Februar 2025 analysieren Rechtsanwalt Jaroslaw Norbert Nowak und Fachanwältin Nadine Garir die neuesten Gerichtsentscheidungen und deren Auswirkungen auf die Haftung von Unternehmen, Management und Datenschutzbeauftragten. HAV-Mittagsrunde: DSGVO…

Neue BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs)

Am 1. Februar 2025 sind die von der BaFin am 29. November 2024 veröffentlichen angepassten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) zum Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Diese Überarbeitung der AuAs bringt wichtige Änderungen für beaufsichtigte Unternehmen mit sich: Wesentliche Neuerungen Verkürzte Aktualisierungsfristen für Kundendaten: Jährliche Prüfung bei verstärkten Sorgfaltspflichten, alle fünf Jahre bei mittlerem Risiko Leitlinien zur Prüfung wirtschaftlich Berechtigter: Daten müssen direkt beim Vertragspartner erhoben werden. Eine Erhebung allein mithilfe öffentlich …