Eine vorformulierte Vertragsbedingung, nach der der Arbeitnehmer die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu erstatten hat, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vorgesehenen Bindungsdauer kündigt, verstößt gegen § 307 I 1 BGB, wenn sie auch Eigenkündigungen wegen einer unverschuldeten, dauerhaften Leistungsunfähigkeit erfasst.
In der NZA-RR 07/2022 (S. 385) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des BAG vom 1. März 2022 (Aktenzeichen: 9 AZR 260/21) gemeinsam mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.