MELDUNG

Neues von Maximilian Größbauer

Wir berichteten bereits von dem Herrn aus Wien, der in den vergangenen Monaten von sich reden machte. Bisher stützte sich das Vorgehen des Herrn Größbauer, der kleinere bis mittelständische Unternehmen abmahnte, auf eine vermeintlich datenschutzwidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Nachdem nun diesen Sommer der neue Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Datenübermittlung in die USA in Kraft trat, scheint Herr Größbauer sich entsprechend angepasst zu haben.

Seine „neueste Strategie“ bestätigt nun nur einmal mehr den dringenden Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Seit Erlass des Angemessenheitsbeschlusses ist seinem bisherigen Vorgehen, Unternehmen mit Dienstleistern in Amerika zwecks Auskunftserteilung anzuschreiben, nachdem er sich für deren Newsletter angemeldet hat, um diese in der Folge abzumahnen und so Geld zu generieren, (zumindest in Bezug auf zertifizierte Dienstleister) die Grundlage entzogen. Mittlerweile scheint er es sich stattdessen zur Aufgabe gemacht zu haben, sich weiterhin für die Newsletter unzähliger Unternehmen anzumelden, in der Hoffnung, diese mögen nicht oder mutmaßlich unzureichend auf die von ihm in der Folge versandten Auskunftsanfragen antworten, um nunmehr auf diesem Wege vermeintlich bestehende Geldansprüche herzuleiten.

Abgesehen von dessen Rechtsmissbräuchlichkeit provoziert er mit diesem Vorgehen indes gezielt einen Verstoß gegen Vorschriften, um hiermit Gewinn zu erzielen, und verstößt somit gegen das Verbot selbstwidersprüchlichen Verhaltens. Mit seiner Fokussierung auf kleinere Unternehmen scheint er dabei der Hoffnung zu sein, diese mögen unter dem Druck des anwaltlichen Schreibens „einknicken und einfach zahlen“.

Dass sein Vorgehen auf dem gezielten Versuch der Einschüchterung und einer darauf basierenden übereilten Zahlung durch die angeschriebenen Unternehmen beruht, zeigt auch die Tatsache, dass Herr Größbauer und seine Anwälte in keinem der von uns vertretenen (mittlerweile zahlreichen) Fällen gerichtlich tätig wurde.

Wenn auch Sie Post von Herrn Größbauer oder seinen Anwälten bekommen haben, beraten und unterstützen wir Sie sehr gerne bei dem weiteren Vorgehen.

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