MELDUNG

Nachgewährung von Urlaub bei Quarantäne (LAG Hamm, Urteil vom 27. Januar 2022 – 5 Sa 1030/21)

Zeiten einer Quarantäne sind auch ohne Erkrankung analog § 9 BUrlG nicht auf einen bewilligten Jahresurlaub anzurechnen. Die in der Folge entfallenen Urlaubstage sind nachzugewähren.

In der NZA-RR 06/2022 (S. 333) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des LAG Hamm vom 27. Januar 2022 (Aktenzeichen: 5 Sa 1030/21) gemeinsam mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

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