MELDUNG

LSG Baden-Württemberg: Begriff des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts (LSG Baden-Württemberg., Urteil vom 12. Juli 2022 – L 11 KR 2845/21)

Mit dem Begriff “regelmäßig” i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V soll mit hinreichender Sicherheit zu erwartendes Arbeitsentgelt von nicht zu erwartendem Arbeitsentgelt abgegrenzt werden. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist zu berücksichtigen, wenn es mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zufließt. Bei variablen Entgeltbestandteilen muss prognostisch mit hinreichender Sicherheit feststellbar sein, ob und in welchem Umfang variable Entgeltbestandteile im maßgeblichen Zeitraum zu erwarten sind.

In der ArbRAktuell 17/2022 (S. 434) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12. Juli 2022 (Aktenzeichen: L 11 KR 2845/21) zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

Ihre Ansprechpartner: