Gesetzlicher Mindestlohn: Was dürfen Arbeitgeber anrechnen?
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro brutto pro Stunde. Welche Lohnarten und Vergütungsbestandteile den Anspruch auf Mindestlohn erfüllen, zeigt der folgende Beitrag.
Den Beitrag von unserem Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma finden Sie hier:
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