MELDUNG

Fahrtkosten des Betriebsratsmitglieds im Home-Office (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juli 2022 – 2 TaBV 8/22)

Wird durch eine Betriebsvereinbarung in der Corona-Pandemie mobiles Arbeiten ermöglicht und fährt ein Betriebsratsmitglied vom häuslichen Arbeitsort zu den Sitzungsorten einer Einigungsstelle, handelt es sich nicht um Fahrtkosten zur Arbeit, die vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu erstatten sind, sondern um Kosten im Sinne von Auslagen der Einigungsstelle, die der Arbeitgeber nach § 76 a BetrVG zu tragen hat.

In der ArbRAktuell 25/2022 (S. 653) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 26. Juli 2022 (Aktenzeichen: 2 TaBV 8/22) zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

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