MELDUNG

Digital Services Act und Digitale-Dienste Gesetz – Die neue Plattformregulierung

Ab dem 17. Februar diesen Jahres gilt ein neues Gesetz der Europäischen Union („Digital Services Act“, kurz „DSA“), das unter anderem Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schaffen und so die Grundrechte von Nutzer:innen im Internet umfassender schützen soll.

Das einheitliche gemeinsame Regelwerk soll in der Europäischen Union ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld gewährleisten und gilt daher für alle digitale Dienste, die Verbraucher:innen Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb der EU niedergelassen sind, soweit sie ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten. Online-Anbieter in diesem Sinne können etwa Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen sein.

Die Anbieter sollen insbesondere in die Pflicht genommen werden, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Hierunter fallen etwa Hassreden, Desinformationen aber auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden. Wird dieser Pflicht durch die Online-Dienste nicht nachgekommen, können Nutzer:innen dies künftig melden.

Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten hierbei besondere Sorgfaltsanforderungen, etwa die Pflicht zur Risikoanalyse und –minimierung, da mit diesen Anbietern besondere Risiken hinsichtlich der Verbreitung illegaler Inhalte und der damit verbundenen gesellschaftlichen Schäden einhergehen.

Zählen diese Plattformen und Suchmaschinen mehr als 45 Millionen Nutzer:innen (sog. “VLOPs” bzw. “VLOSE”), so werden sie künftig von der EU-Kommission beaufsichtigt. Für kleinere Plattformen und als zentrale Beschwerdestelle für Bürger:innen werden nationale DSA-Koordinatoren (Digital Service Coordinators, DSC) in den Mitgliedsstaaten eingesetzt.

Um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene an diese europarechtlichen Vorgaben anzupassen, hat die Bundesregierung das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht. Über den Entwurf wurde erstmals am Donnerstag, den 18.01.2024 im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzesentwurf in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.

Der Entwurf konkretisiert die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Der Entwurf sieht hierbei vor, dass die Zuständigkeit für die Plattformaufsicht bei der Bundesnetzagentur als zentrale Stelle liegen soll. Diese soll hierbei eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzende Sonderzuständigkeiten sieht der Entwurf für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), für die nach medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) vor. Der Spielraum hinsichtlich Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA soll dabei voll ausgeschöpft werden. Plattformbetreiber sollen mit bis zu 6% ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden können.

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