MELDUNG

Die digitale Unternehmens­zugehörigkeit

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es vor, dass ehemalige Arbeitnehmende in Karrierenetzwerken wie Xing oder Linkedin ihre Profildaten nicht aktualisieren – zum Beispiel aus reiner Nachlässigkeit oder bewusst, um mit der Vermittlung des Eindrucks eines weiterhin laufenden Arbeitsverhältnisses ihre Bewerbungschancen zu steigern.

Können Arbeitgeber von ihren ausgeschiedenen Beschäftigten verlangen, dass sie in Karrierenetzwerken die Angaben zur Betriebszugehörigkeit korrigieren?

Den ausführlichen Beitrag von unserem Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma lesen Sie hier:

Korrekte Angaben bei digitaler Unternehmenszugehörigkeit (humanresourcesmanager.de)

Ihre Ansprechpartner: