MELDUNG

Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen eingestellt

Im September 2019 erließ die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von ca. 14,5 Millionen Euro mangels DSGVO-konformer Datenlöschung. Das Unternehmen legte gegen den Bescheid Einspruch ein und erreichte nach eigenen Angaben nun die Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin aufgrund Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides.

Da die Deutsche Wohnen SE nicht mehr gebrauchte Mieterdaten nach Auffassung der Berliner Datenschutzbehörde nicht „in ausreichendem Umfang“ gelöscht hatte, sprach diese das bis dato höchste Bußgeld zur Sanktionierung eines Datenschutzverstoßes aus. In den Jahren 2020 und 2021 folgten weitere Rekordbußgelder in Millionenhöhe (z.B. http://nbs-partners.de/neuigkeiten/unerlaubte-videoueberwachung-bei-notebooksbilliger-de/), von denen einige zwischenzeitlich rechtskräftig geworden sind.

Im Fall der Deutsche Wohnen SE bleibt aber zunächst abzuwarten, ob die Berliner Datenschutzbeauftragte von der Möglichkeit binnen einer Woche sofortige Beschwerde vor dem Kammergericht einzulegen, Gebrauch machen wird.  

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