MELDUNG

Arbeitsverträge müssen ab August angepasst werden

Die Arbeitsbedingungen-Richtlinie führt zu einer Änderung des Nachweisgesetzes, ab 1. August gelten neue Anforderungen für Arbeitsverträge.

Bis zum 1. August 2022 muss der deutsche Gesetzgeber die Arbeitsbedingungen-Richtlinie umgesetzt haben. Die Gesetzgebung dazu ist auf der Zielgraden. Für den 20. Juni ist noch eine Sitzung im Ausschuss für Arbeit und Soziales und für den 23. Juni die finale Beschlussfassung im Deutschen Bundestag vorgesehen.

Unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma hat dazu den folgenden Beitrag veröffentlicht:

Arbeitsverträge müssen ab August angepasst werden (humanresourcesmanager.de)

Ihre Ansprechpartner: