MELDUNG

Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Oktober 2022 – 15 Sa 30/21)

Lässt ein Unternehmen als Vertragsarbeitgeber sein arbeitsvertragliches Weisungsrecht von einem zweiten Unternehmen ausüben und überlässt es diesem insbesondere auch das situationsbezogene “Dirigieren” der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall, und ermöglicht das andere Unternehmen seinerseits einem dritten Unternehmen durch diese Steuerung des Personals die Betriebsführung des dritten Unternehmens, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung an das zweite Unternehmen vor.

In der ArbRAktuell 8/2023 (S. 213) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen: 15 Sa 30/21) zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

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