MELDUNG

Mitbestimmungsrecht bei sozialen Medien mit Kommentarfunktion (BVerwG Beschl. v. 4. Mai 2023 – 5 P 16.21)

Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Diese Frage entzieht sich einer generellen Beantwortung, sondern ist nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

In der NZA-RR 10/2023 (S. 560) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma den Beschluss des BVerwG vom 4. Mai 2023 (Aktenzeichen: 5 P 16.21) gemeinsam mit unserem Wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

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