MELDUNG

Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung unter Verstoß gegen die DS-GVO

Die Frage, ob Arbeitsgerichte Prozessvorbringen der Parteien und gegebenenfalls deren Beweisantritte bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen dürfen bzw. müssen, beantwortet sich nach Inkrafttreten der DS-GVO nach deren Vorschriften.

Den Betriebsparteien fehlt die Regelungsmacht, ein über das formelle Verfahrensrecht der ZPO hinausgehendes Verwertungsverbot zu begründen oder die Möglichkeit des Arbeitgebers wirksam zu beschränken, in einem Individualrechtsstreit Tatsachenvortrag über betriebliche Geschehnisse zu halten.

In der NZA-RR 11/2023 (S. 620) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des BAG vom 29. Juni 2023 (Aktenzeichen: 2 AZR 296/22) gemeinsam mit unserem Wissenschaftlichen Mitarbeiter David Takacs.

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