Kein Auskunftsanspruch wegen unzureichender Vergleichsgruppe (ArbG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2022 – 8 Ca 126/22)
Im Kampf gegen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern gewährt das Entgelttransparenzgesetz den Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch auf das Durchschnittsentgelt der Vergleichsgruppe – wenn diese denn groß genug ist.
In der ArbRAktuell 15/2023 (S. 391) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des ArbG Karlsruhe vom 23. September 2022 (Aktenzeichen: 8 Ca 126/22) zusammen mit unserer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Aline Auffarth.
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