MELDUNG

Das neue Geldwäschegesetz – Wolfgang Paul in Stuttgart

Vortrag am 12. März 2018, 18:00 – 20:00 Uhr

Die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz mit einer Vielzahl von Neuerungen in Kraft getreten. So besteht für verschiedene Adressaten des Gesetzes nunmehr die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen, zur Einrichtung eines Risikomanagements und zur Durchführung von Risikoanalysen.

Aber auch außerhalb der geldwäscherechtlich Verpflichteten führt das neu geschaffene Transparenzregister zu Meldepflichten, die jede in Deutschland ansässige juristische Person oder Personengesellschaft betrifft.

Neben einem Überblick über das Gesetz und die Neuregelungen sollen ausgesuchte Kernfragen des Geldwäscherechts Gegenstand der After Work – Veranstaltung sein. Dabei wird der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, die Rolle des Geldwäschebeauftragten, Fragen der allgemeinen Sorgfaltspflichten, gesetzliche Sanktionen, sowie praktische Lösungsmöglichkeiten, wie die Auslagerung verschiedener Funktionen, erörtert werden.

Der Referent

Wolfgang Paul

Rechtsanwalt nbs partners, Hamburg

Termindaten

Wann?

Am Montag, 12. März 2018, 18:00 bis 20:00 Uhr

Wo?

Vor dem AnwaltVerein Stuttgart e.V., Olgastrsse 57 A, 70182 Stuttgart

Dauer?

ca. 2 Stunden

Ihre Ansprechpartner: