MELDUNG

§ 15 FAO-Beitrag „Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei der Veräußerung des letzten Grundstücks“

Bei gewerbesteuerpflichtigen Grundstücksunternehmen tritt bei Erfüllung der Voraussetzungen an die Stelle der einfachen Kürzung die erweiterte Kürzung der § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG, mittels derer der Gewerbeertrag um den Anteil zu kürzen ist, der auf die Nutzung und Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

Bei der Vorbereitung der Veräußerung des letzten, im Betriebsvermögen verbliebenen Grundstücks gilt es, darauf zu achten, dass oftmals das Tatbestandsmerkmal der sog. „Ausschließlichkeit“ den in Erwägung gezogenen Gestaltungsoptionen entgegensteht. Insbesondere den unterjährigen Verkaufstransaktionen ist ein großes Risiko immanent. Es liegt darin, dass sich die Versagung der erweiterten Kürzung nicht lediglich auf den Gewinn aus der Grundstücksveräußerung beschränken lässt, sondern den gesamten Gewerbeertrag des jeweiligen Erhebungszeitraums (EZ) umfasst.

Um bei dem Verkauf der letzten Immobilie die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen zu können, stehen verschiedene Gestaltungsoptionen zur Auswahl, die Thomas Jansen, Markus Lakenbrink und Dr. Andreas Mammen am Beispiel einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG analysieren.

Der Beitrag zu diesem Thema ist in der FR-Ausgabe 4/2018 auf den Seiten 153-159 abgedruckt. Darüber hinaus dient er als Fortbildungsbeitrag nach § 15 FAO für die Fachanwälte für Steuerrecht (https://www.otto-schmidt.de/15fao).

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