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Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch

Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch – EuGH, Urteil vom 06.11.2018 zum Aktenzeichen Rs. C-684/16

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 06.11.2018 zu einer Vorlage des BAG festgelegt, dass der Urlaubsanspruch nicht ohne Weiteres verfallen kann und hierfür weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das deutsche Urlaubsrecht wird somit zum wiederholten Mal von der Rechtsprechung des EuGH maßgeblich beeinflusst. In einem Fachbeitrag für die Online-Ausgabe des Human Resources Manager erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma die Auswirkungen des Urteils und gibt Ihnen eine Handlungsempfehlung an die Hand.

Hier finden Sie unseren Fachbeitrag:

https://www.humanresourcesmanager.de/news/urlaubsansprueche-verfallen-nicht-automatisch.html

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