MELDUNG

Zum rechtssicheren transatlantischen Datenverkehr

In der aktuellen Ausgabe der RDV (04/21) setzen sich Rechtsanwältin Nadine Eichmann und Rechtsanwalt Jaroslaw Norbert Nowak mit den Voraussetzungen eines rechtssicheren transatlantischen Datenverkehrs auseinander.

Nachdem der EuGH im Juli 2020 den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-Privacy Shield für unwirksam erklärte, war in vielen Fällen fortan eine datenschutzkonforme Datenübermittlung in die USA nicht mehr möglich. In der Folgezeit entstand eine große Rechtsunsicherheit betreffend die Rechtmäßigkeit des transatlantischen Datenverkehrs.

Am 04. Juni 2021 wurden die neuen überarbeiteten Standardvertragsklauseln von der Europäischen Kommission beschlossen, mit dem Ziel, die Datenübermittlung zwischen Datenexporteur und Datenimporteur rechtssicher gestalten zu können. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Vereinbarung der neu gefassten Standardvertragsklauseln für sich genommen bereits zur Zulässigkeit der Datentransfers in die USA und weitere Drittstaaten führt.

In Ihrem Aufsatz befassen sich die Autoren mit dieser Frage sowie generell zur Datenübermittlung in ein Drittland, vorranging in die USA. Dabei besprechen sie auch praxisnahe Handlungshinweise.

Zu der aktuellen RDV-Ausgabe (04/21) gelangen Sie hier.

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