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HVV-Ticket ab 2019 wieder steuerfrei – Möglichkeiten erkennen!

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 23. November 2018 zum Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („Jahressteuergesetz 2018“) werden zum 1. Januar 2019 Leistungen von Arbeitgebern für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg, die sog. Jobtickets wieder steuerfrei. Durch diese Wiedereinführung der bereits bis 2004 bestandenen Steuerbegünstigung, haben Arbeitgeber die Möglichkeit durch Überlassung eines Jobtickets an ihre Mitarbeiter, Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

Bislang können Arbeitgeber in der Stadt Hamburg, ihren Mitarbeitern ein HVV-Ticket (rd. € 75,-/Monat) in folgenden Varianten zur Verfügung stellen: Als Barzuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, welcher in der Konsequenz zur Abgabe von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Der Arbeitgeber zahlt somit nicht nur den Barzuschuss, sondern darauf auch die anteiligen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Die gleichen Aufwendungen und Abgaben sind zu tragen, wenn ein HVV-Ticket als Sachbezug gewährt worden ist. Aufgrund des Überschreitens der Freigrenze auf Sachbezüge in Höhe von € 44,-, sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge zzgl. des gewährten Jobtickets zu leisten. Als letzte Variante können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein HVV-Ticket in Form eines Rabattes auf den Fahrkartenkauf gewähren, indem sie die Tickets vom Verkehrsträger aufgrund der Vielzahl vergünstigt (z.B. mtl. nur noch € 60,-/Ticket) erlangen können. Bei der Weitergabe des Rabattes wird dem Arbeitnehmer in dieser Konstellation zwar regelmäßig der ermäßigte HVV-Beitrag vom Nettogehalt abgezogen, dennoch bleibt dem Arbeitgeber aufgrund des Überschreitens der Freigrenze von € 44,- die Zahlung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge.

Arbeitgeber die aufgrund der bisherigen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht des Jobtickets ihren Mitarbeitern solche nicht angeboten haben, sollten ab dem 1. Januar 2019 diese Möglichkeit wahrnehmen. Künftig ist ein HVV-Ticket, welches als Sachbezug gewährt wird, trotz Überschreitung der € 44,- , nicht mehr lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet der Arbeitgeber würde nur die Aufwendungen des Jobtickets tragen müssen. In den Fällen in denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein vergünstigtes HVV-Ticket anbieten kann und dessen Betrag anschließend vom Nettolohn abgezogen wird, stellt sich die Situation noch besser dar. Zahlte der Arbeitgeber bislang nur die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge, entstehen ihm künftig gar keine Aufwendungen mehr. Eine Win-Win Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzterer könnte insbesondere bei Bewerbungsgesprächen seinen Zuschlag dem Arbeitgeber geben, der mit dem Angebot eines (vergünstigten) HVV-Tickets punkten kann. Ebenso freuen sich bereits langjährige Mitarbeiter über die Möglichkeit zur Nutzung eines HVV-Tickets.

Selbstverständlich beraten wir Sie gern zu diesem Thema.

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