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CSDDD: Europäisches Lieferkettengesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 14. Dezember 2023 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament vorläufig über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Die Richtlinie, die auch als europäisches Lieferkettengesetz bezeichnet wird, soll die Menschenrechtslage verbessern, Umweltbelange schützen und die internationalen Klimaschutzziele vorantreiben. Auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette (downstream) ist damit zu betrachten.

Anwendungsbereich

Die CSDDD wird große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als EUR 150 Mio. erfassen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als EUR 40 Mio. fallen unter die CSDDD, wenn sie mindestens EUR 20 Mio. in einem Hochrisikosektor erwirtschaften. Zu diesen zählen z.B. (i) die Herstellung von bzw. der Großhandel mit Textilien, Kleidungsstücken und Schuhen, (ii) Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, (iii) die Herstellung von und der Großhandel mit Lebensmitteln oder (iv) die Gewinnung von und der Großhandel mit mineralischen Ressourcen.

Unternehmen, die nicht nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates gegründet wurden, sind ebenfalls verpflichtet, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD einen Nettoumsatz von mehr als EUR 300 Mio. in der EU erwirtschaften. Die Kommission hat angekündigt, eine Liste dieser Unternehmen zu veröffentlichen.

Chancen und Herausforderungen für Ihr Unternehmen:

Die CSDDD eröffnet Unternehmen die Chance, positiv auf Umwelt und Menschenrechte einzuwirken und die Unternehmensreputation zu stärken. Ein proaktiver Ansatz kann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch langfristigen Erfolg ermöglichen.

Die Umsetzung der CSDDD wird viele Unternehmen, vor allem mit Blick auf die Mindestschwelle bei der Anwendbarkeit von 250 Mitarbeitenden, vor große Herausforderungen stellen.

Zwei Aspekte sind besonders nennenswert:

Datenanforderung & Lieferkettentransparenz: 

Die gesetzlich vorgeschriebene Lieferkettentransparenz, führt zu erheblichen Umsetzungsanforderungen, insbesondere, wenn die Anzahl der aktiven Zulieferer in die Tausende geht. Unternehmen sind gut beraten, spätestens jetzt Lieferantenstammdaten sauber zu pflegen und LkSG/CSDDD-konforme IT-Lösungen für die Risikoanalyse in ihre IT-Landschaft und ins Risikomanagement zu integrieren.

ESG-Strategie & Transformation: 

Die CSDDD verlangt die Einbeziehung der Sorgfaltspflichten in die Unternehmenspolitik und die Vereinbarkeit der Geschäftsstrategie mit dem Pariser Übereinkommensziel von 1,5°C. Eine systematische und wesentliche ESG-Themen umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, bietet nicht nur einen inhaltlichen Rahmen für die Implementierung von CSDDD, sondern erleichtert die ESG-Orientierung im Target Operating Model. Dies kann wiederum hohe, mitunter disruptive Transformationsbedarfe mit sich bringen. Deshalb empfiehlt es sich für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie diesbezüglich zu überprüfen.

Die bevorstehende CSDDD wird die Unternehmenslandschaft nachhaltig beeinflussen. Als Ihr verlässlicher Partner stehen wir bereit, um Sie auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

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