MELDUNG

Uniklinik kassiert Bußgeld wegen DSGVO- Verstößen

Kürzlich verhängte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann, ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro gegen die Mainzer Universitätsklinik.

Das Bußgeld, das bereits bestandskräftig ist, wurde aufgrund einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme eines Patienten – und dabei offenbarter Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO – erlassen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz teilt auf seiner Homepage mit, dass bei der Aufarbeitung des Datenschutzverstoßes „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement“ bekannt geworden sind.

Angesichts eines gesetzlichen Bußgeldrahmens von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes fällt die Höhe des verhängten Bußgelds jedoch vergleichsweise gering aus. Dies resultiert aus den „belastbar vorgetragenen Bemühungen des Krankenhauses, Fortentwicklungen und Verbesserungen des Datenschutzmanagements nachhaltig voranzutreiben“, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite weiter schildert.

Die Einrichtung eines angemessenen und funktionierenden Datenschutzmanagementsystems zahlt sich im Fall eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Datenschutzverstoßes für Ihr Unternehmen daher in barer Münze aus. Benötigen Sie oder Ihr Unternehmen Unterstützung bei Fragen zum Thema Datenschutz, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung.

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