Rechtsberatung

Externer Datenschutzbeauftragter

Bei Ihnen sind die Kundendaten sicher.

Ab 25. Mai 2018 beinhaltet das neue Datenschutzrecht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen neuen, deutlich umfangreicheren Datenschutzstandard, der mit behördlichen Datenschutzprüfungen und sehr viel mehr Aufwand verbunden ist − und es drohen bei Datenschutzverletzungen nicht nur drastische Sanktionen und hohe Bußgelder, sondern auch (immaterielle) Schadensersatzansprüche Betroffener. Unsere erfahrenen Juristen unterstützen Sie und bauen vor, denn laut der jedes Unternehmen treffenden Rechenschaftspflicht, hat es die Datenschutzgrundsätze einzuhalten und jederzeit nachzuweisen. Hier ist professionelle Unterstützung gefragt – mit nbs partners als externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

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