Steuerberatung

Lieferschwellen

Im schnell wachsenden Geschäft unserer Mandanten machen wir die Erfahrung, dass Produkte zeitnah nach Gründung auch in deutschsprachiges Gebiet geliefert werden: Österreich und die Schweiz. Damit beginnt bereits die erste zu meisternde Herausforderung. Österreich ist EU-Mitglied und die Schweiz nicht. Für Österreich sind Lieferschwellen zu beachten. Für andere EU-Staaten ebenso.

Lieferschwellen sind für die EU-Staaten ein wichtiges Element zur Sicherung des eigenen Steueraufkommens. Für Österreich liegt diese Schwelle bei 35.000 €. Sobald Eure Warenlieferungen nach Österreich diese Schwelle überschreitet, sind ab diesem Zeitpunkt alle weiteren Lieferungen in Österreich steuerpflichtig. Das wiederum bedeutet, dass ihr Eure Rechnungen an Endkunden umstellen müsst. Ab dem Überschreiten der Lieferschwellen nach Österreich habt ihr 20% österreichische Umsatzsteuer auszuweisen. Keine deutsche Umsatzsteuer mehr.

Diese kleine Beispiel soll Euch aufzeigen, wie wichtig die Überwachung ist. Hierzu gibt es einige Anbieter auf dem Markt, mit denen wir kooperieren (z.B. taxdoo). Wir empfehlen die Nutzung eines Dienstleisters hierfür, da die Mißachtung der Erfüllung steuerlicher Pflichten, die aus dem Überschreiten der Lieferschwellen resultieren, erheblich und unserer Erfahrung nach sogar unternehmensgefährdend sein können!

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