Das Wichtigste in Kürze
- Vereinbarung: Ein Arbeitsort sollte vertraglich geregelt werden. Ist kein Arbeitsort festgelegt, wird durch Auslegung ermittelt, wo gearbeitet wird.
- Versetzung: Eine dauerhafte Versetzung an einen anderen Ort ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag eine wirksame Versetzungsklausel enthält.
- Kein Home-Office-Anspruch: Ein Recht, von zu Hause aus zu arbeiten, existiert in Deutschland nicht. Home-Office beruht immer auf einer freiwilligen Vereinbarung.
Wo ist der Arbeitsort ohne ausdrückliche Regelung?
Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung zum Arbeitsort, muss durch Auslegung ermittelt werden, wo die Arbeitsleistung zu erbringen ist. In der Regel ist das die Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Davon ausgehend kann der Arbeitgeber den Arbeitsort durch sein Weisungsrecht nach § 106 der Gewerbeordnung weiter konkretisieren, indem er dem Mitarbeiter einen bestimmten Arbeitsplatz zuweist. Möchte der Arbeitgeber diesen Ort später dauerhaft wieder ändern, ist dies im Falle einer wirksamen Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag möglich. Ohne eine solche Klausel ist eine dauerhafte Versetzung nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer durchführbar.
Warum braucht es eine Versetzungsklausel?
Um sich die Möglichkeit einer dauerhaften Versetzung offenzuhalten, nutzen Arbeitgeber Versetzungsklauseln. Ansonsten ist eine dauerhafte Versetzung oft nur als Änderungskündigung möglich.
Formulierungsbeispiel
Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen des Direktionsrechts gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) vor,
– den Arbeitnehmer entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Arbeitgebers liegenden zumutbaren sowie gleichwertigen Tätigkeit zu betrauen und/oder,
– den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort und/oder,
– den Arbeitnehmer vorübergehend auch an auswärtigen Arbeitsplätzen des Arbeitgebers einzusetzen.
Hierbei wird der Arbeitgeber die Belange des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen.
Unabhängig von der vertraglichen Regelung verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, den Arbeitsort oder mögliche Einsatzorte schriftlich zu dokumentieren. (Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Nachweisgesetz).
Wie weit kann die Versetzungsregelung gehen?
Auch eine wirksame Versetzungsklausel gibt dem Arbeitgeber kein grenzenloses Recht. Jede einzelne Versetzungsanweisung muss erneut dem „billigen Ermessen“ standhalten und die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen.
Beispiel: Ein Unternehmen mit Standorten in Hamburg und Berlin stellt fest, dass das Berliner Team dauerhaft unterbesetzt ist, während in Hamburg Kapazitäten frei sind. Es soll ein Mitarbeiter von Hamburg nach Berlin versetzt werden.
- Fall A: Der Mitarbeiter ist 30 Jahre alt, ungebunden und hat Freunde in Berlin. Die Versetzung ist hier wahrscheinlich zumutbar und wirksam.
- Fall B: Die Mitarbeiterin ist alleinerziehend, ihre Kinder sind in Hamburg fest verwurzelt und sie pflegt dort ihre Eltern. Hier überwiegen die Interessen der Mitarbeiterin, eine Versetzung wäre unzumutbar und damit unwirksam.
Besteht ein Anspruch auf Home-Office?
Es gibt keinen Anspruch auf Home-Office in Deutschland. Ein solcher Anspruch ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf Homeoffice kann sich jedoch aus einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Die Arbeit von zu Hause beruht vorbehaltlich einer solchen Regelung auf einer beidseitigen, freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was sollte in einer Home-Office-Vereinbarung geregelt werden?
Um Konflikte zu vermeiden, sollte eine Home-Office-Vereinbarung klare Regeln zu den wichtigsten Punkten treffen. Dazu gehören Umfang und Lage der Arbeitszeit, Erreichbarkeit, die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Datenschutz und Regelungen zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit.
Arbeitsort, Versetzung, Home-Office: Wir verhelfen zu rechtssicheren Lösungen
Die Regelungen zum Arbeitsort sind ein zentraler Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags und können weitreichende Folgen haben. Unklare oder unangemessene Klauseln führen oft zu Konflikten.
Sind Sie Arbeitgeber und möchten rechtssichere Verträge mit flexiblen Arbeitsortregelungen oder Home-Office-Vereinbarungen gestalten? Wir helfen Ihnen, Fallstricke zu vermeiden.
Sind Sie Arbeitnehmer und unsicher, ob eine Versetzung zulässig ist oder welche Rechte Sie im Home-Office haben? Wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihre Ansprüche durch.
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Erfahren Sie hier mehr zum Arbeitsvertrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn der Vertrag schweigt, wird Ihr Arbeitsort durch Auslegung (meist der Betriebssitz) bestimmt und durch die erste Zuweisung Ihres Arbeitgebers konkretisiert. Kurzfristige Dienstreisen sind dann weiter möglich. Eine dauerhafte Versetzung an einen neuen Ort setzt jedoch eine wirksame Versetzungsklausel im Vertrag voraus.
Wenn der vertraglich vereinbarte oder durch Zuweisung konkretisierte Arbeitsort das Büro ist und die Home-Office-Tätigkeit nur auf einer widerruflichen oder befristeten Zusatzvereinbarung beruhte, kann der Arbeitgeber in der Regel die Rückkehr ins Büro anordnen.
Das hängt von der Vertragsklausel und der Interessenabwägung ab. Eine Klausel, die eine weltweite Versetzung ermöglicht, ist bei einem normalen Angestelltenverhältnis meistens unwirksam, da sie zu unbestimmt und unangemessen ist. Eine Versetzung in eine 50 km entfernte Stadt ist hingegen oft zumutbar.
In der Regel haftet der Arbeitgeber für die von ihm gestellten Arbeitsmittel. Eine Haftung des Arbeitnehmers kommt nur in Betracht, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat, zum Beispiel den Laptop sichtbar im unverschlossenen Auto liegen lässt.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmer können entweder die sogenannte Home-Office-Pauschale (einen festen Betrag pro Tag) geltend machen oder, falls ein separates, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt, die vollen Kosten als „häusliches Arbeitszimmer“ absetzen.