Lohnfortzahlung bei Krankheit
Aktualisiert am: 3. November 2025
Lesezeit: ca. 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch: Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können.
  • Höhe & Dauer: Die Entgeltfortzahlung entspricht in der Höhe dem normalen Gehalt und wird für 6 Wochen ausgezahlt.
  • Meldepflicht: Der Arbeitnehmer muss die Krankheit melden und im Streitfall beweisen.

Was ist die Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung bedeutet, dass Arbeitnehmer bei einer Erkrankung ihr Gehalt weiter erhalten, wenn sie arbeitsunfähig sind und ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Die Fortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber dient der sozialen Absicherungen im Arbeitsrecht. Die Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen bei einer Krankheit begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch vertragliche Regelungen beschränkt werden.

Wann besteht bei Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Anforderungen ergeben sich aus § 3 EntgFG. Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis: Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens vier Wochen besteht. Entscheidend ist hierbei der rechtliche Bestand des Vertrags, nicht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich schon vier Wochen gearbeitet hat.
  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss aufgrund einer Krankheit objektiv nicht in der Lage sein, seine vertraglich geschuldete Arbeit auszuführen, oder sollte es nicht tun, weil dies die Heilung verzögern würde.
  • Kein Verschulden: Der Arbeitnehmer darf die Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich oder grob leichtfertig selbst herbeigeführt haben. Dies ist jedoch nur in engen Ausnahmefällen anzunehmen, beispielsweise bei einer selbst verschuldeten Trunkenheitsfahrt oder einem groben Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften. Bei Sportunfällen wird ein Verschulden nur bei besonders gefährlichen Sportarten angenommen, wobei die Rechtsprechung hier sehr zurückhaltend ist. Auch eine Suchterkrankung gilt nicht automatisch als selbst verschuldet.
  • Alleinige Ursache: Die Krankheit muss die einzige Ursache für den Arbeitsausfall sein.

Damit der Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung erhält, muss er die folgenden Pflichten erfüllen:

  1. Krankmeldung: Zunächst ist es die Pflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies geschieht in der Regel durch einen Anruf, eine E-Mail oder über ein entsprechendes System im Unternehmen noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag.
  2. Nachweispflicht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen lassen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Wie hoch ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Während der Lohnfortzahlung erhält der Arbeitnehmer das Gehalt, welches er verdient hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig gewesen wäre. Er soll finanziell so gestellt werden, als hätte er normal gearbeitet. Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören daher nicht nur die reguläre Grundvergütung, sondern alle laufenden Vergütungsbestandteile. Dies umfasst beispielsweise:

  • Laufende Lohnzulagen (z.B. Schicht-, Nacht-, oder Gefahrenzulagen).
  • Provisionen und Prämien, die im Zeitraum der Krankheit verdient worden wären.
  • Geldwerte Vorteile, wie die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens.
  • Auch Tariflohnerhöhungen, die während der Arbeitsunfähigkeit in Kraft treten, müssen berücksichtigt werden.

Wie lange besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, jedoch für längstens sechs Wochen (42 Kalendertage) für dieselbe Krankheit. Sonn- und Feiertage werden dabei mitgezählt.

  • Krankengeld: Nach Ablauf der sechs Wochen besteht für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Neue Erkrankung: Tritt nach der Erkrankung eine neue, auf einem anderen Grund beruhende Erkrankung auf, entsteht grundsätzlich ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Die Annahme, es gäbe nur sechs Wochen Lohnfortzahlung pro Jahr, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Wann besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn eine Fortsetzungserkrankung insgesamt länger als 6 Wochen dauert oder während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Erkrankung hinzukommt. Hintergrund der beiden Ausnahmen ist, dass die Belastung des Arbeitgebers reduziert werden soll. In folgenden Fällen ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung eingeschränkt:

  • Fortsetzungserkrankung: Von einer Fortsetzungserkrankung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer wegen desselben Grundleidens immer wieder arbeitsunfähig wird. Auch wenn sich die Krankheit in unterschiedlichen Symptomen äußert, werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet, da sie auf derselben Ursache beruhen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für dieselbe Grunderkrankung entsteht jedoch neu, wenn:
    – der Arbeitnehmer zwischen den beiden Krankheitsperioden mindestens sechs Monate nicht wegen dieses Grundleidens arbeitsunfähig war oder
    – seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieses Grundleidens mindestens zwölf Monate vergangen sind.
  • Zusätzliche Arbeitsunfähigkeit: Dieser Fall liegt vor, wenn zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, andere Erkrankung hinzutritt, während die erste noch andauert. Es kommt also zu einer zeitlichen Überschneidung von zwei unterschiedlichen Krankheiten. In einem solchen Fall entsteht kein neuer, eigener Entgeltfortzahlungsanspruch. Stattdessen läuft der 6-Wochen-Zeitraum der ersten Krankheit weiter.

Besonderheiten bei Minijob, Probezeit und nach der Kündigung

Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stellen sich immer wieder Fragen, etwa dazu, welche Arbeitnehmer Lohnfortzahlung erhalten und ob weitere Möglichkeiten für den Arbeitgeber bestehen, auf die Krankheit zu reagieren. Im Folgenden die wichtigsten Punkte zur Entgeltfortzahlung:

  • Minijobber und Teilzeitkräfte: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt ohne Einschränkungen auch für geringfügig und in Teilzeit Beschäftigte. Sie haben im Krankheitsfall denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen wie Vollzeitkräfte. Die Höhe richtet sich nach dem Lohn, der für die ausgefallenen Arbeitstage angefallen wäre.
  • Probezeit: Hier ist die gesetzliche Wartezeit von 4 Wochen entscheidend (§ 3 Abs. 3 EFZG). Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen seines neuen Arbeitsverhältnisses, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer für diese Zeit in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Der volle Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht erst ab dem 29. Tag des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses.
  • Kündigung: Auch ein kranker Arbeitnehmer kann gekündigt werden. Abhängig vom Einzelfall besteht die Möglichkeit, dass die Krankheit eine Kündigung rechtfertigt. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

Unsere Beratung: Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Streitigkeiten über die Lohnfortzahlung bei Krankheit sind häufig und können das Arbeitsverhältnis stark belasten. Ob es um die Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Berechnung der korrekten Höhe oder die Anrechnung von Vorerkrankungen geht – oft sind die Details entscheidend.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg bieten wir Ihnen umfassende Beratung und klare Antworten zu allen Fragen rund um die Entgeltfortzahlung. Wir beraten Mandanten bundesweit.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange erhält man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Das Gehalt wird für bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber in voller Höhe weiter gezahlt. Danach besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenversicherung.

Kann der Arbeitgeber meine AU-Bescheinigung anzweifeln?

Der Arbeitnehmer muss die Krankheit beweisen. Dieser Beweis ist üblicherweise durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erbracht. In einigen Fällen kann dessen Beweiswert erschüttert sein, etwa wenn die Krankschreibung passgenau mit der Kündigung zusammenfällt.

Wie lange darf mich der Arzt krankschreiben?

Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie soll eine Krankschreibung für nicht mehr als zwei Wochen im Voraus erfolgen. In besonderen Fälle (z.B. nach OPs) kann die Krankschreibung bis zur Dauer eines Monats dauern.

Kann mich der Arbeitgeber wegen meiner Krankheit kündigen?

Krankheiten können nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen, etwa wenn über mehrere Jahre hinweg sehr häufig Erkrankungen auftreten, die deutlich über die sechs Wochen Entgeltfortzahlung hinausgehen oder eine Krankheit besteht, bei der in absehbarer Zeit nicht mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist (z.B. Erblindung eines Piloten).

Habe ich auch als Minijobber oder Teilzeitkraft Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja, das Gehalt muss im Krankheitsfall auch Minijobbern und Teilzeitmitarbeitern gezahlt werden, als hätten sie gearbeitet.

Häufig gestellte fragen

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