Wirtschaftsprüfung

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Risiko für die Anerkennung einer ertragssteuerlichen Organschaft bei Verzicht auf die Abschlussprüfung

Die Durchführung des Ergebnisabführungsvertrages (EAV) im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft stellt betreffende Unternehmen immer wieder vor große Probleme, da bereits kleine Bilanzierungsfehler, welche zu einem fehlerhaft ermittelten Gewinn oder Verlust auf Seiten der Organgesellschaft führen, die Wirksamkeit des EAV beeinträchtigen. Unschädlich für die Anerkennung der Organschaft ist der Bilanzierungsfehler nur, sofern der Jahresabschluss wirksam festgestellt wurde,die Fehlerhaftigkeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufm…