Rechtsberatung

Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge

Der Nachfolger muss zum Unternehmen passen. Nicht umgekehrt.

Ein Unternehmen ist für einen leidenschaftlichen Unternehmer mehr als ein Arbeitsplatz. Es ist sein Lebenswerk. Dieses weiterzugeben, ist nahezu so anspruchsvoll, wie es aufzubauen. Wir verstehen, dass es für einen Unternehmer nicht leicht ist, die Verantwortung für sein Lebenswerk an andere abzugeben. Dabei geht es neben Fragen des Steuerrechts, des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts vor allem auch um persönliche Aspekte. Was ist, wenn die Kinder nicht bereit oder noch nicht in der Lage sind, das Unternehmen fortzuführen? Bringt ein junger Geschäftsführer mehr Unruhe als Innovation? Wer kann das Unternehmen am Besten in eine sichere Zukunft führen? Im schlimmsten Fall können ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuern große Werte zerschlagen. Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Fachwissen und unserer Erfahrung zum Thema Unternehmensnachfolge und Verständnis für Ihre speziellen Wünsche zur Seite. Das gilt sowohl für die Nachfolge in das unternehmerische als auch in das private Vermögen.

Ihre Ansprechpartner:
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