Wirtschaftsprüfung

Rechnungslegung für Fonds nach KAGB und VermAnlG

Märkte ändern sich, die Anforderungen auch. Mit uns können Sie rechtzeitig auf neue gesetzliche Regelungen reagieren und von unseren Erfahrungen in der Rechnungslegung von Fonds sowie in der Bewertung von Vermögensgegenständen verschiedener Anteils- und Asset-Klassen profitieren. Wir sind dabei Ihre Ansprechpartner in Bezug auf die Rechnungslegung und Bewertung nach KAGB und dem VermAnlG, unkompliziert und zielgerichtet.

Jahresbericht, Halbjahres- und Zwischenbericht, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Bewertung von Vermögensgegenständen zur Ermittlung des Verkehrswerts, Vermögensübersicht, Fondsvermögen, Vermögenaufstellung, Anschaffungsnebenkosten, Kapitalkonten, Ertrags- und Aufwandsrechnung, nicht realisiertes Ergebnis, Verwendungsrechnung, Entwicklungsrechnung, Investmentgesellschaft, Investmentvermögen, Sondervermögen, Gesamtkostenquote, NAV. Die Regelungen des KAGB sowie des VermAnlG sind umfangreich und mit vielen Besonderheiten versehen. Wir kümmern uns um die Rechnungslegung oder prüfen Ihren Abschluss nach den aktuellen Anforderungen des KAGB und der KARBV.

Von der Emission eines Fonds über die laufenden Jahresabschlüsse, besondere Bilanzierungs- und Bewertungsthemen, die Besonderheiten des KAGB und der KARBV, geschlossene- und offene Fonds, Publikums- und Spezialfonds, AIFs und OGAWs bis hin zur Abwicklung von Altfonds. Mit uns haben Sie stets den Überblick.

Darüber hinaus sind wir im Rahmen der Ankaufs- oder Folgebewertung von Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Bereits vor Erwerb einer Immobilie oder der Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft ist eine Wertermittlung durch einen externen, unabhängigen Bewerter durchzuführen. Wir haben diese Expertise und erfüllen die notwendigen Anforderungen seitens der BaFin.

Ihre Ansprechpartner:
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