Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO
Aktualisiert am: 12. September 2025
Lesezeit: ca. 1 Minute
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Als in Hamburg ansässige und von der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Prüfer für Qualitätskontrolle bieten wir Ihnen die Durchführung externer Qualitätskontrollprüfungen gemäß
§ 57a WPO für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an – bundesweit, effizient und praxisgerecht.

Unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer stellen sicher, dass Ihre Praxis den aktuellen berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen entspricht. Wir begleiten Sie kollegial durch den gesamten Überprüfungsprozess – unabhängig von Größe und Ausrichtung Ihrer Kanzlei. Unser risikoorientierter Prüfungsansatz garantiert eine zuverlässige Beurteilung Ihres Qualitätssicherungssystems und gibt Ihnen wertvolle Hinweise zur weiteren Qualitätsverbesserung.

Profitieren Sie von:

  • Langjähriger Erfahrung und effizienten Prüfprozessen
  • Persönlicher Begleitung durch zugelassene Qualitätskontrollprüfer
  • Praxisnahen Verbesserungsvorschlägen
  • Bundesweiter Durchführung – digital und vor Ort

Sprechen Sie uns gerne an und sichern Sie die Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis durch eine professionelle externe Qualitätskontrolle.

Häufig gestellte fragen

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