- Die Sachkundeprüfung nach § 34f GewO ist Voraussetzung für die Erlaubniserteilung und wird von der IHK abgenommen.
- Die laufende Prüfung der Einhaltung der FinVermV-Pflichten erfolgt durch geeignete Prüfer, zu denen wir als Wirtschaftsprüfer zählen.
- Es muss geprüft werden, ob der Gewerbetreibende die Pflichten nach der FinVermV eingehalten hat. Die Prüfung umfasst beispielsweise die Einhaltung von Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie die ordnungsgemäße Kundenaufklärung und -beratung. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfungsbericht zusammenzufassen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Jahresabschlussprüfung nach § 24 FinVermV: Wir prüfen sorgfältig, ob Sie als Finanzanlagenvermittler alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Prüfung ist für alle Gewerbetreibenden mit Erlaubnis nach § 34f GewO verpflichtend und sichert Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung Ihrer Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.
- Individueller Prüfbericht: Sie erhalten einen ausführlichen, behördentauglichen Prüfungsbericht, der den aktuellen Anforderungen der Aufsichtsbehörden entspricht.
- Effizienter Ablauf: Die Prüfung kann rein digital durch elektronische Übermittlung Ihrer Unterlagen erfolgen, sodass für Sie weder zeitliche noch räumliche Einschränkungen entstehen.
- Rechtssicherheit und Qualität: Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung und der FinVermV-Prüfung sorgen wir für größtmögliche Rechtssicherheit und Effizienz.
Unsere Mandanten profitieren von:
- Verlässlicher Rechts- und Prüfkompetenz rund um § 34f GewO / § 24 FinVermV
- Schnelle, digitale Bearbeitung ohne persönliche Vor-Ort-Termine
- Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Anforderungen oder erstellen Ihnen ein konkretes Angebot. Sichern Sie sich Ihre gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch eine erfahrene, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – sprechen Sie uns an!