MELDUNG

Neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) – Ein Überblick

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988, “GPSR“), die bereits am 12. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Ziel der Verordnung ist es, das bestehende Regelwerk zur Produktsicherheit in der Europäischen Union zu modernisieren und zu stärken. Ziel ist es insbesondere, ein höheres Niveau an Produktsicherheit zu gewährleisten, und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor gefährlichen Produkten zu schützen – vor allem  in Zeiten von rasant wachsendem Online-Handel.

Nachfolgend haben wir die wesentlichen Fragen zusammengefasst:

Was regelt die GPSR?

Die GPSR legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Produkte fest, die in der EU in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Sie ist branchenübergreifend und betrifft somit fast alle Verbraucherprodukte, für die es keine besonderen, sektorspezifischen Sicherheitsvorschriften gibt. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Produkte, die über Online-Marktplätze vertrieben werden. Die Produkte müssen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen sicher sein. Dies beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Produkteigenschaften (Zusammensetzung, Verpackung, Anleitungen usw.), Risiken für bestimmte Benutzergruppen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Personen mit Behinderungen) und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten.

Was sind die wichtigsten Ziele der GPSR?

  1. Sicherstellung der Produktsicherheit:

Es muss gewährleistet werden, dass alle in der EU bereitgestellten Produkte sicher sind, unabhängig davon, ob sie online oder offline verkauft werden oder ob sie aus der EU oder Drittstaaten stammen. Dazu bedarf es einer Kennzeichnung von Sicherheitsrisiken am Produkt selbst und im Online-Shop.

  1. Stärkung des Verbraucherschutzes:

Die Verordnung stärkt die Rechte von Verbrauchern, indem sie die Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, nur sichere Produkte zu vertreiben und Risiken proaktiv zu managen.

  1. Anpassung an digitale Märkte:

Die Herausforderungen des Online-Handels und der wachsenden Zahl von Online-Marktplätzen sind zu berücksichtigen. Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen, sicherzustellen, dass auf ihren Plattformen angebotene Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.

  1. Einheitliche Regelungen für die gesamte EU:

Es kommt zu einer Harmonisierung der Produktsicherheitsanforderungen innerhalb der EU, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und eine Fragmentierung durch unterschiedliche nationale Regelungen zu verhindern.

  1. Produktsicherheitskontrollen und verbesserte Marktüberwachung:

Die Marktüberwachungsbehörden werden gestärkt, indem diese erweiterte Befugnisse erhalten, um unsichere Produkte effizienter vom Markt zu nehmen. Zudem wird ein europaweites System zur Meldung unsicherer Produkte etabliert, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und um den Rückruf unsicherer Produkte zu beschleunigen.

  1. Verpflichtende Produktkennzeichnung:

Es werden klare Vorschriften statuiert, um die Identifikation von Produkten, deren Herkunft und Sicherheitshinweise am Produkt selbst und bei den Darstellungen im Online-Shop zur Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Was sind die wesentlichen Pflichten für Wirtschaftsakteure?

Die GPSR definiert klare Pflichten für Hersteller, Händler, Importeure und Online-Plattformen. Hier die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  1. Pflichten der Hersteller
  • Produktsicherheit sicherstellen: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte so konzipiert und hergestellt werden, dass sie den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Risikoanalyse und technische Dokumentation: Vor dem Inverkehrbringen eines Produkts ist eine Risikoanalyse durchzuführen und eine technische Dokumentation über das Produkt zu erstellen.
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Sie müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Kennzeichnungen des Produkts und Dokumentationen vorhanden sind. Es müssen klare, verständliche Anleitungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise in der Amtssprache(n) des EU-Ziellandes vorhanden sein.
  • Rückverfolgbarkeit sicherstellen: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte Informationen zur Rückverfolgbarkeit ausweisen (z.B. Produkttyp, Chargen- oder Seriennummer, Kontaktdaten des Herstellers).
  1. Pflichten der Importeure
  • Sicherstellung der Konformität: Importeure dürfen nur Produkte in den Verkehr bringen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Sie müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumentationen am Produkt vorhanden sind.
  1. Pflichten der Händler

Kontrolle der Konformität: Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den Anforderungen der GPSR entsprechen.

  1. Online-Plattformen und Marktplätze
  • Transparente Informationen: Online-Marktplätze müssen Informationen zu Produkten und Händlern klar und transparent darstellen.
  • Kooperationspflichten: Sie sind verpflichtet, mit den zuständigen Behörden bei Sicherheitskontrollen und Rückrufen zu kooperieren.

Was sind die Anforderungen an Kennzeichnungen für Produkte und Online-Shops?

Die GPSR legt fest, welche Informationen auf dem Produkt selbst und im Online-Shop angegeben werden müssen. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Herstellers: Diese Informationen müssen gut sichtbar und lesbar auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden.
  • Produktidentifikationsnummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer zur Rückverfolgbarkeit des Produkts.
  • Warnhinweise und Sicherheitshinweise: Je nach Produktart müssen relevante Warnungen oder Sicherheitshinweise vorhanden sein.
  • Im Online-Shop: Beim Verkauf über Online-Shops müssen dieselben Informationen klar sichtbar auf der Produktseite angegeben werden, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Beschreibung des Produkts, Bilder, Kennzeichnungen und Sicherheitsinformationen korrekt dargestellt werden.

Was sind die Regelungen für Hersteller außerhalb der EU?

Wenn der Hersteller seinen Sitz nicht in der EU hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten:

  • Bevollmächtigter in der EU: Der Hersteller muss einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen, der als Ansprechpartner für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen fungiert.
  • Verantwortung des Importeurs: Der Importeur muss sicherstellen, dass der außerhalb der EU ansässige Hersteller die GPSR-Anforderungen erfüllt.
  • Rückverfolgbarkeit: Die Rückverfolgbarkeit des Produkts muss gewährleistet sein, sodass gegebenenfalls Rückrufe effizient durchgeführt werden können.

Fazit

Die Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Produktsicherheit in der EU dar. Unternehmen, die Produkte in der EU vertreiben, sollten unbedingt sicherstellen, dass sie die neuen Pflichten seit dem 13. Dezember 2024 erfüllen. Dies betrifft insbesondere Hersteller, Importeure und Online-Plattformen, die ihre Prozesse und Dokumentationen entsprechend anpassen müssen.

Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der GPSR in Ihrem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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