MELDUNG

Agiler Rollout – Regierungsentwurf zur Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Es dürfte unstrittig sein, dass der Rollout intelligenter Messsysteme zur Digitalisierung der Stromnetze und für eine effiziente Energiewende erforderlich ist. Unstrittig dürfte auch sein, dass das bis dato im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankerte Roll-Out-Konzept alles andere als eine Erfolgsgeschichte ist. Vielmehr ist es ein Sinnbild dafür, wie schwer sich Deutschland mit der Digitalisierung zentraler Infrastrukturbereiche tut. Maßgeblicher Grund dafür ist das im MsbG geregelte Verwaltungsverfahren, das für den Beginn des Rollouts relevant ist.

I. Einführung

Das MsbG ist 2016 mit der großen Erwartung gestartet, nicht weniger als den Messstellenbetrieb zu revolutionieren. Neben einer ursprünglichen anvisierten sternförmigen Kommunikation der Marktteilnehmer zwecks Datenübermittlung über den Smart-Meter-Gateway-Administrator, einer durchaus – zumindest in der Praxis – umständlichen Erhebung der Messentgelte, war der Rollout der intelligenten Messsysteme das zentrale Ziel des MsbG. So sah die gesetzgeberische Intention vor, dass der Rollout für fast alle Messstellen innerhalb von 8 Jahre abgeschlossen werden sollte; gerechnet ab dem Jahr 2017. Dieser Ausbaupfad, vgl. § 31 MsbG, sollte allerdings erst in Gang gesetzt werden, wenn die technische Möglichkeit eines Rollouts gegeben war. Gemäß der bisherigen Fassung des § 30 MsbG ist die technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen gegeben, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten. Ob dies der Fall ist, sollte durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgestellt werden (sog. Marktverfügbarkeitserklärung). Und damit begannen die Schwierigkeiten, die dem Rollout bereits zum Start jegliche Geschwindigkeit nahmen. Neben den hohen technischen Hürden, die bereits das MsbG an die intelligenten Messsysteme festlegte, vorrangig an das Smart-Meter-Gateway, war es auch das BSI, das technischen Anforderungen an die Unternehmen stellte (hierzu durch das MsbG befugt) und zudem das Verwaltungsverfahren in den Händen hielt. 

Die Hoffnung auf einen Roll-Out-Start keimte kurz auf, als das BSI am 31.01.2020 die Marktverfügbarkeitserklärung veröffentlichte und der Rollout zumindest selektiv beginnen konnte (siehe hier). Diese Entscheidung des BSI hielt allerdings der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Das OVG Münster (Beschluss vom 04.03.2021, AZ. 8 21 B 1162/20) stoppte die Einbaupflicht und setzte die entsprechende Allgemeinverfügung des BSI hierzu aus. Das OVG kam zu der Ansicht, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme, entgegen der Auffassung des BSI, eben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Bemängelt wurden die im Gesetz normierte Interoperabilitätsanforderung und bestimmte technische Richtlinien des BSI, die dieses heranzog, ohne in dieser Weite durch das MsbG berechtigt zu sein. Versuche des Gesetzgebers den Rollout über eine Änderung des MsbG zu retten, hatten keinen Erfolg. Nach der Bundestagswahl 2021 vereinbarten die SPD, Grüne und die FDP im Koalitionsvertrag, den Smart-Meter-Rollout und die Digitalisierung der Netze zu beschleunigen.

II. Änderung des MsbG durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)

Am 07.12.2022 veröffentlichte nunmehr das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das GNDEW (siehe hier). Mit diesem Gesetz soll das bestehende Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere die Vorschriften zum Rollout, tiefgreifend geändert werden. Zentrale Inhalte des GNDEW sollen nach dem Regierungsentwurf insbesondere sein:

  1. Ein gesetzlicher Fahrplan wird mit dem Ziel verankert, im Jahr 2030 den Rollout abzuschließen. Hierzu entfällt das Erfordernis einer Marktverfügbarkeitserklärung des BSI sowie die „Drei-Hersteller-Regel“ (vgl. § 31 MsbG), die für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern verlangte.
  2. Ein „agiler Rollout“ wird eingeführt, der ermöglicht, dass bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, die intelligenten Messsysteme in bestimmten Konstellationen eingebaut werden dürften. Damit kann der Rollout in den meisten Einbaufällen mit den bereits zertifizierten Geräten beginnen, vgl. § 31 MsbG-RegEntwurf.
  3. Die Kosten für die Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden im Wege eine Deckelung der Kosten für intelligente Messsysteme auf 20 EUR/Jahr begrenzt. Demgegenüber werden die Netzbetreiber an der Kostentragung beteiligt. Der Regierungsentwurf führt an, dass die Netzbetreiber durch den Ausbau aufgrund der erfolgten Datenkommunikation profitieren, da alle intelligenten Messsysteme viertelstündig bilanzieren würden, wodurch der Netzbetrieb effizienter ausgestaltet werden würde.
  4. Neu ist, dass auch mehrere Verbraucher/Ladeinrichtungen über das Smart-Meter-Gateway gebündelt werden können. Durch die Bündelung mehrerer Netzanschlüsse entsteht ein sog. 1:n-Metering.
  5. Die Rolle des BSI wird neu geregelt. Es wird klargestellt, dass das BSI „im Auftrag“ für das BWMK tätig wird. Hierdurch kommt dem BMWK ein höheres Direktionsrecht gegenüber dem BSI zu und das BMWK erhält entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, „um ein einheitliches, effizientes und an der Energiewende ausgerichtetes Projektmanagement beim [BSI] sicherzustellen“.
  6. Die Erwartung, dass die Einführung dynamischer Stromtarife infolge des Rollouts intelligenter Messysteme beschleunigt werde.

III. Fazit

Durchaus wird der gesetzgeberische Wille deutlich, den Rollout zu beschleunigen. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere der Verzicht auf die Marktverfügbarkeitserklärung und damit verbunden, die Neuregelung der Zuständigkeit des BSI, kann ein Schritt in die richtige Richtung sein. Die Kostenbelastung der Netzbetreiber ist indes durchaus überraschend. Schlussendlich darf gehofft werden, dass das MsbG endlich sein Ziel bis 2030 erreicht. Ganz neu ist die Idee rund um den Ausbau intelligenter Messsysteme bekanntlich auch für die Marktakteuren nicht mehr.

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