MELDUNG

Zum Anspruch nach Artikel 15 Abs. 3 DSGVO

In der aktuellen Ausgabe der RDV (04/20) setzen sich die nbs-Rechtsanwälte Dr. Karsten Bornholdt und Jaroslaw Norbert Nowak mit dem Umfang des Rechts auf eine Kopie der personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO auseinander.

Die Autoren bewerten dabei das Spannungsfeld zwischen Art. 15 Abs. 1 DSGVO (Auskunftsanspruch) einerseits und Art. 15 Abs. 3 DSGVO (Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten) andererseits. Sie stellen in diesem Zusammenhang den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung dar und zeigen am Ende einen praxisorientierten Lösungsweg auf, der die Interessen der von der Verarbeitung betroffenen Person und des datenschutzrechtlich Verantwortlichen in ein Gleichgewicht bringt.

Die aktuell geführte Diskussion rund um Art. 15 Abs. 3 DSGVO hat große praktische Bedeutung, da dessen Erfüllung – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung – den nach der DSGVO Verantwortlichen vor große Schwierigkeiten stellt und sich als zeit- sowie kostenintensiv erweisen kann. Gleichwohl liegt eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema nicht vor, weshalb erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei der Erfüllung der sich aus Art. 15 DSGVO ergebenden Pflichten bestehen.

Wünschen Sie Unterstützung zu diesem Thema oder zum Datenschutz allgemein, so sprechen Sie uns an!

Zu der aktuellen RDV-Ausgabe (04/20) gelangen Sie hier.

Ihre Ansprechpartner: