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Weniger Datenschutzbeauftragte und schwächere Betroffenenrechte – Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung der DSGVO

In der Nacht zum 28. Juni 2019 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem 154 nationale Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen an die DSGVO angepasst werden sollen. Neben zahlreichen Konkretisierungen von Begriffsbestimmungen sieht das Gesetz neue Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen und Änderungen der Rechte Betroffener vor.

Informations- und Auskunftsrechte beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werden durch die Neuregelungen beispielsweise eingeschränkt. Für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sieht das Gesetz längere Aufbewahrungsfristen in Form einer 75-tägigen Vorratsdatenspeicherung vor.

Besonders umstritten sind jedoch die Änderungen in Bezug auf die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die Mindestanzahl der in einem Unternehmen beschäftigten Personen werden – vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung des Bundesrats zu den umstrittenen Neuregelungen – von zehn auf zwanzig Beschäftigte erhöht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, meldete sich hierzu eilig auf trump’schem Wege, aber mit ernstem Anliegen. Am Morgen des 28. Juni 2019 twitterte er: „Mit der Verwässerung der Anforderung zur Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird den Unternehmen nur Entlastung suggeriert. Datenschutzpflichten bleiben, Kompetenz fehlt ohne bDSB [betrieblichen Datenschutzbeauftragten]. Folge werden mehr Datenschutzverstösse und Bußgelder sein“.

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