MELDUNG

Vorgesehene Änderungen des IAS 1 in Bezug auf Darstellungs- und Ausweisfragen: Standardentwurf ED/2019/7

Der IAS 1 ‚Darstellung des Abschlusses‘ legt das allgemeine Rahmenkonzept und die Pflichten für die Darstellung von Abschlüssen, Richtlinien für ihre Struktur und Mindestanforderungen für den Inhalt von Abschlüssen dar.

Am 17. Dezember 2019 wurde seitens des IASB ein Standardentwurf veröffentlicht, der den IAS 1 ersetzen und andere Standards im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen ändern soll. Der Grund hierfür ist auf das starke Bedürfnis der Investoren hinsichtlich einer besseren Vergleichbarkeit und einheitlichen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnungen zurückzuführen. Zudem geriet die Verwendung unterschiedlicher Leistungskennzahlen der Unternehmen oftmals in Kritik, da die Ermittlung solcher Kennzahlen im Jahresabschluss nicht näher erläutert werden.

Hinsichtlich der Verwendung von Leistungskennzahlen im Jahresabschluss greift der IASB im Standardentwurf ganz gezielt sog. management performance measures auf:

  • Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die in der öffentlichen Kommunikation mit den Adressaten von Abschlüssen außerhalb des Abschlusses verwendet werden,
  • Summen oder Zwischensummen, die in den IFRS enthalten sind oder die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Aspekt der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens vermitteln.

Neben den Leitlinien zur Angabe und Erläuterung der management performance measures im Anhang ist mit Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen („management performance measures“) Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen („management performance measures“) Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen („management performance measures“) weiteren wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen zu rechnen, um Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen:

  • Leitlinien zur Angabe und Erläuterung außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen („unusual income and expenses“) im Anhang
  • Einführung von definierten Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einführung von Vorschriften zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation
  • Einführung gezielter Verbesserungen in der Kapitalflussrechnung

Die Kommentierungsfrist des Exposure Drafts läuft bis zum 30. Juni 2020. Wann der Standard genau in Kraft treten wird, ist aktuell nicht bekannt. Dem IASB zu folge soll die Anwendung des Standards zwischen 18 bis 24 Monate nach der Verabschiedung erfolgen.

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