MELDUNG

Unerlaubte Videoüberwachung bei notebooksbilliger.de

Kürzlich verhängte die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen gegenüber der notebooksbilliger.de AG ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro aufgrund unzulässiger Videoüberwachung. Vorausgegangen war die Feststellung der LfD Niedersachsen, dass das Unternehmen seine Beschäftigten in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit Videokameras an den Arbeitsplätzen, in Verkaufsräumen, Lagern und Aufenthaltsbereichen überwachte.

Der Versandhändler begründete die Überwachungsmaßnahmen mit dem Ziel der Prävention von Straftaten und der Nachverfolgung des Warenflusses. Aus Sicht der LfD Niedersachsen hätten allerdings zunächst mildere Mittel zur Verhinderung von Straftaten von dem Unternehmen geprüft werden müssen. Überdies sei eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten auch nur bei Vorliegen eines begründeten Verdachts innerhalb eines begrenzten Zeitraums zulässig. So stellte es sich im Fall der notebooksbilliger.de AG für die Lfd Niedersachsen indes nicht dar.

Vielmehr sah die LfD Niedersachsen einen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Ein solcher Eingriff sei keineswegs mit einem Generalverdacht begründbar. „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden“, führt die LfD Niedersachsen zur Begründung der Entscheidung auf ihrer Homepage aus.

Teilweise seien sogar KundInnen von der ungerechtfertigten Videoüberwachung erfasst worden, da auch im Verkaufsraum Kameras installiert wurden. Insbesondere hätten die angebrachten Kameras auch Sitzbereiche aufgenommen, an denen Betroffene länger verweilten. Die Videoüberwachungsmaßnahme war daher nach Auffassung der LfD Niedersachsen nicht verhältnismäßig.

Die notebooksbilliger.de AG hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob das bislang höchste von der LfD Niedersachsen verhängte Bußgeld gerichtlich bestätigt wird.

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