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Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD: IDW wendet sich an EU-Kommission

Hintergrund

Im November 2024 veröffentlichte die EU-Kommission ein FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe: FAQ der Europäischen Kommission). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an die EU-Kommission seine Bedenken hinsichtlich der Inhalte des FAQs geäußert. Was sind die Bedenken des IDW und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Unternehmen?

Hilfestellungen ja, aber zusätzliche Anforderungen dürfen nicht entstehen

Angesichts der Herausforderungen bei der Interpretation der CSRD und der ESRS bewertet das IDW die FAQs als eine wertvolle Orientierungshilfe. Allerdings betont das IDW, dass die aus der CSRD und den ESRS abgeleiteten Rechte und Pflichten keinesfalls erweitert werden dürften. Das IDW hebt hervor, dass die FAQs in mindestens drei wesentlichen und miteinander verknüpften Bereichen Verpflichtungen formulieren, die über die Vorgaben der CSRD und der ESRS hinausgehen. Diese beziehen sich auf Frage 70 im Abschnitt V des FAQs zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Speziellem werden folgende Bereiche genannt: die Prüfung des Verfahrens zur Ermittlung der Berichtsinformationen, die Bewertung der Offenlegung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte gemäß ESRS und die Sicherstellung, dass die Nachhaltigkeitserklärung ein realistisches und angemessenes Bild vermittelt.

Die zusätzlichen Anforderungen beträfen insbesondere Wirtschaftsprüfer, die in der EU Bestätigungsvermerke für Nachhaltigkeitsberichte ausstellen.

Worum geht es im Detail?

Am Beispiel der Prüfung des Verfahrens zur Ermittlung der Berichtsinformationen, fordert das FAQ, zu prüfen, ob die Nachhaltigkeitserklärung eines Unternehmens – einschließlich des Verfahrens zur Ermittlung der berichteten Informationen – mit den ESRS konform ist.

Die CSRD formuliert im Gegensatz dazu die Reihenfolge anders: Zunächst wird die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Standards genannt, bevor eine Stellungnahme zum Prozess gefordert wird.

Durch die Veränderung der Reihenfolge verlangen die FAQs laut IDW, dass geprüft wird, ob der – Prozess zur Identifizierung der berichtenden Informationen – eines Unternehmensmit den ESRS übereinstimmt. Die CSRD fordere hingegen nur eine Bestätigung, dass das Unternehmen den Prozess durchgeführt hat. Das würde bedeuten, dass laut CSRD nur beurteilt werden müsste, ob der Prozess in der Nachhaltigkeitserklärung korrekt beschrieben ist, nicht aber, ob er tatsächlich mit den ESRS übereinstimmt. Die genaue Prüfung, der Konformität des Prozesses zur Identifizierung der berichtenden Informationen mit den ESRS würde einen größeren Prüfungsaufwand bedeuten, da selbst kleinere Abweichungen als wesentlich angesehen werden könnten.

Fazit

Die Kritik des IDW stellt ein deutliches Signal an die gesetzgebenden Organe der EU und die daraus resultierenden Rechtsvorschriften dar. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass unverbindliche Instrumente von EU-Behörden, wie das FAQ, die bestehenden gesetzlichen Regelungen erweitern oder zusätzliche Anforderungen einführen, die Fehlinterpretation begünstigen könnten. Für Unternehmen bleiben die Rechtsvorschriften der CSRD und der ESRS rechtlich bindend. Orientierungshilfen wie das FAQ können dennoch eine wertvolle Unterstützung im Berichtserstellungsprozess bieten.

Eine erfolgreiche und effiziente Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts wird erleichtert, wenn Wirtschaftsprüfer frühzeitig in den Prozess eingebunden werden und ein regelmäßiger Austausch stattfindet. Auf diese Weise können potenzielle Fehlinterpretationen rechtzeitig identifiziert und vermieden werden.

Sind Sie berichtspflichtig geworden und benötigen Unterstützung bei der Einführung der ESRS-Berichterstattung? Unsere Nachhaltigkeitsexperten und zertifizierten Sustainability-Auditors (IDW) helfen Ihnen gerne!

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