MELDUNG

Öffentliche Konsultation der EFRAG zu Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU: Neue Wege für Transparenz und Verantwortung

Am 22. Januar 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Tore für eine umfassende öffentliche Konsultation geöffnet. Im Fokus stehen dabei zwei Exposure Drafts zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Die Konsultation, bestehend aus dem Exposure Draft für börsennotierte KMU (ESRS LSME ED) und dem Exposure Draft für den freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU (VSME ED), wird bis zum 21. Mai 2024 fortgesetzt.

Entwicklung des ESRS LSME ED:

Die EFRAG wurde durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (“CSRD”) beauftragt, den Europäischen Standard für börsennotierte KMU (LSME) zu entwickeln. Dieser Standard, als delegierter Rechtsakt erlassen, wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten, wobei eine zusätzliche zweijährige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Ziel des ESRS LSME ED ist es, angemessene Meldepflichten festzulegen, die den Umfang und die Komplexität der KMU-Tätigkeiten sowie ihre Kapazitäten und Merkmale berücksichtigen. Die Standards sollen LSMEs unterstützen, einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und Diskriminierung durch Finanzmarktteilnehmer zu vermeiden.

VSME ED als freiwilliger Standard:

Parallel dazu wurde der Exposure Draft für den freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU (VSME ED) entwickelt. Dieser Standard zielt darauf ab, nicht börsennotierten Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen (nicht börsennotierten KMU) ein einfaches Berichterstattungsinstrument zur Verfügung zu stellen. Der VSME ED soll effizientes und angemessenes Reagieren auf Anfragen von Geschäftspartnern ermöglichen und die Teilnahme am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Durch die Standardisierung von ESG-Datenanfragen soll der VSME ED die derzeitige Vielzahl unkoordinierter Anfragen reduzieren und nicht börsennotierten KMU einen besseren Zugang zu Kreditgebern, Investoren und Kunden ermöglichen.

Hintergrund und Marktrelevanz:

Die Entwicklung der ESRS für KMU erfolgt im Kontext der CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat. Die EFRAG strebt an, die Marktakzeptanz der Standards zu evaluieren und lädt dazu alle interessierten Kreise ein, ihre Rückmeldungen über die Online-Fragebögen einzureichen.

Die EFRAG ermutigt zur Nutzung der strukturierten Online-Fragebögen, um eine vergleichbare Auswertung zu ermöglichen. Zusätzlich können Befragte spezifische Aspekte in Begleitschreiben oder anderen Dokumenten vertiefen, falls diese in den Online-Fragebögen nicht ausreichend behandelt werden.[1]

Die Konsultationsfrist für beide Entwürfe läuft bis zum 21. Mai 2024.

Fazit:

Die öffentliche Konsultation markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung transparenter und verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken für KMU. Ihr Feedback und aktive Teilnahme ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die ESRS die Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Stakeholder bestmöglich erfüllen. Als Ihr verlässlicher Partner stehen wir Ihnen während dieses Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft erfolgreich agiert.

Bei Fragen zu dem Thema sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen hierbei jederzeit.


[1] Website der EFRAG: https://www.efrag.org/News/Public-479/EFRAGs-public-consultation-on-two-Exposure-Drafts-on-sustainability-r.

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