MELDUNG

Notfallvertretung durch Ehegatten

Der Bundesrat will in ein Gesetz fassen, das die Mehrheit der Deutschen ohnehin für geltendes Recht hält: Ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners in medizinischen und finanziellen Angelegenheiten, wenn der andere Ehe-/Lebenspartner durch Unfall oder plötzliche Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Bisher muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss warnte RAuN Wolfgang Schwackenberg vom DAV-Familienausschuss vor Rechtsunsicherheit für den Vertragspartner (Arzt) und die erhebliche Gefahr des Missbrauchs, etwa durch getrennt lebende Ehepartner. Grundsätzlich ratsam ist die selbstbestimmte Regelung entsprechender Vertretungsvollmachten.

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