Herzliche Einladung zur HAV-Mittagsrunde
am 24. Januar 2018
Die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz mit einer Vielzahl von Neuerungen in Kraft getreten. So besteht für verschiedene Adressaten des Gesetzes nunmehr die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen, zur Einrichtung eines Risikomanagements und zur Durchführung von Risikoanalysen.
Aber auch außerhalb der geldwäscherechtlich Verpflichteten führt das neu geschaffene Transparenzregister zu Meldepflichten, die jede in Deutschland ansässige juristische Person oder Personengesellschaft betrifft.
Neben einem Überblick über das Gesetz und die Neuregelungen sollen ausgesuchte Kernfragen des Geldwäscherechts Gegenstand der Mittagsrunde sein. Dabei wird der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, die Rolle des Geldwäschebeauftragten, Fragen der allgemeinen Sorgfaltspflichten, gesetzliche Sanktionen, sowie praktische Lösungsmöglichkeiten, wie die Auslagerung verschiedener Funktionen, erörtert werden.
Der Referent
Wolfgang Paul
Rechtsanwalt nbs partners, Hamburg
Termindaten
Wann?
Am Mittwoch, 24. Januar 2018, 12:30 bis 14:00 Uhr
Wo?
In der Buchhandlung Boysen + Mauke im JohannisContor, Große Johannisstraße 19, 20457 Hamburg
Anmeldung und Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr € 20,–. Für HAV-Mitglieder ist der Eintritt kostenlos.
Dauer ca. 60 Minuten.
Auskünfte und Anmeldung bei Jennifer Mierke, j.mierke@schweitzer-online.de
Diese Veranstaltung gilt als Weiterbildungsmaßnahme nach §15 FAO.