MELDUNG

„Das neue Geldwäschegesetz“ HAV-Mittagsrunde am 24.01.2018

Herzliche Einladung zur HAV-Mittagsrunde

am 24. Januar 2018

Die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz mit einer Vielzahl von Neuerungen in Kraft getreten. So besteht für verschiedene Adressaten des Gesetzes nunmehr die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen, zur Einrichtung eines Risikomanagements und zur Durchführung von Risikoanalysen.

Aber auch außerhalb der geldwäscherechtlich Verpflichteten führt das neu geschaffene Transparenzregister zu Meldepflichten, die jede in Deutschland ansässige juristische Person oder Personengesellschaft betrifft.

Neben einem Überblick über das Gesetz und die Neuregelungen sollen ausgesuchte Kernfragen des Geldwäscherechts Gegenstand der Mittagsrunde sein. Dabei wird der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, die Rolle des Geldwäschebeauftragten, Fragen der allgemeinen Sorgfaltspflichten, gesetzliche Sanktionen, sowie praktische Lösungsmöglichkeiten, wie die Auslagerung verschiedener Funktionen, erörtert werden.

Der Referent

Wolfgang Paul

Rechtsanwalt nbs partners, Hamburg

Termindaten

Wann?

Am Mittwoch, 24. Januar 2018, 12:30 bis 14:00 Uhr

Wo?

In der Buchhandlung Boysen + Mauke im JohannisContor, Große Johannisstraße 19, 20457 Hamburg

Anmeldung und Teilnahmegebühr

Teilnahmegebühr € 20,–. Für HAV-Mitglieder ist der Eintritt kostenlos.

Dauer ca. 60 Minuten.

Auskünfte und Anmeldung bei Jennifer Mierke, j.mierke@schweitzer-online.de

Diese Veranstaltung gilt als Weiterbildungsmaßnahme nach §15 FAO.

Ihre Ansprechpartner: