MELDUNG

Neue Standardvertragsklauseln und koordinierte Prüfung der Aufsichtsbehörden

Neue Standardvertragsklauseln und koordinierte Prüfung der Aufsichtsbehörden

Mit einem Durchführungsbeschluss hat die Europäische Kommission am 4. Juni 2021 neu gefasste Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU erlassen. Der Beschluss und damit die Klauseln werden in Kürze, am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft treten.

Hintergrund:

Standardvertragsklauseln werden regelmäßig mit Vertragspartnern in Drittstaaten wie etwa den USA abgeschlossen, um Datenübertragungen ins nicht-EU- Ausland zu legitimieren. Allerdings entschied der EuGH in seiner Schrems-II- Entscheidung, dass die bis dato geltenden Klauseln nicht zwingend geeignet sind, ein gleichwertiges Datenschutzniveau im Drittstaat sicherzustellen (hierzu berichteten wir).

Anpassungen:

Die modernisierten Klauseln enthalten nun präzisere Regelungen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen. Zu begrüßen ist insbesondere, dass der Vertragspartner im Drittland mögliche Datenzugriffe der nationalen Behörden melden und diesen, soweit möglich, mit Rechtsmitteln begegnen muss. Das in der EU ansässige Unternehmen verpflichtet sich im Gegenzug bei Abschluss der Klauseln, die Rechtslage im Drittland und mögliche Risiken für personenbezogene Daten zu prüfen. Somit ist auch unter dem Regime der neuen Vertragsklauseln stets eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Seitens der EU-Unternehmen sind bei mangelnder Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Eine dokumentierte Prüfung aller Drittstaatentransfers sollte überdies erfolgen, da zahlreiche Behörden (u.a. der HmbLfDI) Anfang Juni 2021 ankündigten, einen Fragenkatalog zu internationalen Datentransfers an ausgewählte Unternehmen zu übermitteln. Mögliche Themenfelder sind der Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, Hosting von Websites, Webtracking, Verwaltung von Bewerberdaten und der konzerninterne Austausch von Kunden- und Beschäftigtendaten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/06/2021-06-01-fragebogen-datentransfer.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Datentransfers, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner: