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Informationen zu Datenübertragungen in das Vereinigte Königreich

Das Vereinigte Königreich und die EU einigten sich nach dem „Brexit“ auf eine DSGVO-konforme Übergangsregelung, nach der das Vereinigte Königreich in datenschutzrechtlicher Hinsicht (voraussichtlich) noch bis zum 30. Juni 2021 wie ein Mitgliedstaat behandelt wird.

Das Handels- und Zusammenarbeitsabkommen, auf das sich das Vereinigte Königreich und die EU Ende Dezember 2020 verständigten, enthält eine viermonatige Übergangsregelung für Datenübermittlungen aus der EU, die sich automatisch um weitere zwei Monate verlängert, wenn nicht eine Seite der Verlängerung zuvor widerspricht. Diese Übergangsregelung gilt solange bis entweder ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO durch die Europäische Kommission gefasst wird oder die Frist verstrichen ist.

Die Vorlage des Entwurfs eines Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission könnte dazu führen, dass Datenübertragungen in das Vereinigte Königreich auch über den Sommer hinaus einfach und rechtssicher gestaltet werden können. Zwar ist für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens noch die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses („EDSA“) und die Zustimmung der Vertreter der Mitgliedstaaten im sog. Komitologieverfahren erforderlich. Das Ergebnis der Prüfungen der Europäische Kommission steht jedoch bereits fest: Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist das Datenschutzniveau im Vereinigten Königreichmit dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig. Dies gilt aus Sicht der Europäischen Kommission sowohl in Bezug auf Datenverarbeitungen gemäß der DSGVO als auch für solche, die unter die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) fallen.

Scheitert das Verfahren zur Annahme des Angemessenheitsbeschlusses, enthält die DSGVO weitere Rechtsinstrumente, auf die künftige Datenübermittlungen gestützt werden können. Anders als beim Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses sind Unternehmen in diesem Fall jedoch verpflichtet aktiv Maßnahmen zu treffen, die ein gleichwertiges Schutzniveau der personenbezogenen Daten bei Übertragung an den im Vereinigten Königreich ansässigen Empfänger garantieren.

Bei Fragen zum Datentransfer in das Vereinigte Königreich oder allgemein zum Thema Datenschutz, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ansprechpartner.

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