MELDUNG

Impairment-Test nach IFRS zu Zeiten der Corona-Pandemie

„Aufgrund der derzeit unabsehbaren weltweiten Folgen der Coronavirus-Pandemie unterliegen diese Schätzungen und Ermessensentscheidungen einer erhöhten Unsicherheit. Künftige Veränderungen der zu erwarteten Zahlungsströme und Diskontierungszinssätze können in Zukunft zu (weiteren) Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.“ (adidas Group, Bericht zum ersten Halbjahr 2020)

Seit dem Ausbruch von COVID-19 im In- und Ausland verschärft sich zunehmend die wirtschaftliche Lage für Unternehmen. Ein Großteil der Unternehmen hat mit verschiedensten Ausfällen zu kämpfen, sowohl mit stornierten Aufträgen, Lieferengpässen als auch mit krankheits- bzw.- quarantänebedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern, die bereits zu Umsatzeinbußen wie auch Ergebniseinbrüchen führten.

Mit den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Pandemie geht auch Handlungsbedarf in Bezug auf die Rechnungslegung einher. Dabei spielt insbesondere der Impairment-Test gemäß IAS 36 eine Rolle. Dieser wurde zudem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für die anstehende Busy Season als Prüfungsschwerpunkt gewählt. Die ESMA ist der Ansicht, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie einen starken Hinweis darauf liefert, dass eine oder mehrere Wertminderungsindikatoren gemäß IAS 36 für viele Unternehmen vorliegen.

Für die in den Anwendungsbereich des IAS 36 fallenden langfristigen Vermögenswerte, wie z.B. den Geschäfts- und Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen, ist mindestens zu jedem Abschlussstichtag einzuschätzen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung, sog. Triggering Events, vorliegen. Dies gilt auf Grundlage des IAS 34 nicht nur für jährliche (Konzern-)Abschlüsse, sondern auch für vorangegangene Zwischenabschlüsse. Anlässlich der wieder steigenden Infektionszahlen und den damit einhergehenden Maßnahmen dürfte auch zum Geschäftsjahresende für viele Unternehmen weiterhin die Corona-Pandemie als Triggering Event identifiziert werden. Bei Vorhandensein eines solchen Events ist grundsätzlich ein Impairment-Test durchzuführen.

Die Basis für den Impairment-Test stellen die hinsichtlich der coronabedingten Geschäftsentwicklung aktualisierten Planungsrechnungen und Schätzungen dar. Das Management muss dabei abschätzen, welche Auswirkungen die Pandemie auf den Cash-Flow haben wird. Aufgrund der derzeit weiterhin unabsehbaren weltweiten Folgen der Corona-Pandemie unterliegen diese Schätzungen einer erhöhten Unsicherheit.

Für die Ableitung eines Abzinsungssatzes wird in der Regel der durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) verwendet. Bei der Ermittlung der Parameter (wie z.B. Beta-Faktor, Kapitalstruktur, Fremdkapitalkosten) wird auf sog. Peer Groups zurückgegriffen. Im Rahmen der Pandemie kann es insbesondere beim Beta-Faktor aufgrund der coronabedingten Kursschwankungen zu Verzerrungen des Beta-Faktors kommen, wodurch ergänzende Analysen nötig sein können.

Es ist zu empfehlen im Anhang Erläuterungen aufzunehmen, wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt wurden, sowie ob und wann die Rückkehr zum Cashflow-Niveau vor der Pandemie zu erwarten ist.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Impairment-Tests zu Krisenzeiten.

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