MELDUNG

„Ghosting“: Rechtliche Folgen für Arbeitgeber und Bewerber

„Ghosting“ ist ursprünglich ein Phänomen aus dem Bereich des Onlinedatings. Es kann aber auch schon seit längerer Zeit in der Arbeitswelt beobachtet werden.

Früher waren es Unternehmen, die sich nach einem Bewerbungsgespräch nicht mehr beim Bewerber meldeten. Nun bemerken Arbeitgeber vermehrt, dass (potenzielle) Arbeitnehmer den Kontakt zum Arbeitgeber ohne Erklärung abbrechen. Welche arbeitsrechtlichen Folgen und Handlungsmöglichkeiten bestehen, zeigt der Beitrag unseres Partners und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma für die Online-Ausgabe des Human Resources Manager.

Den Beitrag finden Sie hier: https://www.humanresourcesmanager.de/news/ghosting-rechtliche-folgen-fuer-arbeitgeber-und-bewerber-arbeitsrecht.html

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