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Ganz oder gar nicht: Halbe Urlaubstage bergen Risiken

Die Möglichkeit einen halben Urlaubstag in Anspruch zu nehmen, ist in den meisten Unternehmen die Regel. Diese Vorgehensweise kann aber für das Unternehmen unerwünschte Folgen haben. Die arbeitsrechtlichen Folgen stellt unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma anhand des Urteils des LAG Baden-Württemberg vom 6. März 2019 (Az. 4 Sa 73/18) in der Online-Ausgabe des Human Resources Manager dar.

Den Beitrag finden Sie hier:

https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-halbe-urlaubstage-bergen-risiken.html

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