MELDUNG

Ernennung zur Fachanwältin

Frau Dr. Cornelia Rump wurde aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Fachkenntnisse und Erfahrungen von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer der Titel „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen.

Frau Dr. Rump berät Mandanten sowohl in der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge als auch Nachlassbeteiligte bei streitigen Auseinandersetzungen (außergerichtlich und vor Gericht). Ferner berät sie im Hinblick auf Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vormundbenennung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.

Frau Dr. Rump hat zu einem erbrechtlichen Thema mit Schnittstellen zum Bankrecht promoviert. Sie ist außerdem Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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