MELDUNG

Erbrecht für Frauen

„Frauen sind heutzutage den Männern gesetzlich, also auch im Erbrecht, gleichgestellt. Dennoch ergibt sich für viele dabei eine besondere Problematik, die auf ihre familiäre Position, aber vor allem auf die Tatsache, dass 70% der Frauen ihre Ehemänner überleben, zurückzuführen ist. Vielen ist nicht bewusst, dass ohne das Vorliegen eines Testaments beide Ehepartner, entweder gemeinsam oder einzeln formuliert, die Frau meist nicht Alleinerbin wird. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge bildet die Witwe automatisch mit den anderen Erben – Kindern, Enkeln, Eltern und Großeltern – eine Erbengemeinschaft. Da jeder Miterbe sofort die Realisation seines Erbteils fordern kann sehen sich viele Hinterbliebene dadurch plötzlich nicht nur mit dem Verlust eines geliebten Menschen, sondern auch mit existenzbedrohenden Umständen konfrontiert.“

Unsere Partnerin Frau Dr. Cornelia Rump wird zum Thema „Erbrecht für Frauen“ am Dienstag den 30.1.2018 beim Hamburger Vorsorgetag einen Vortrag halten.

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