Die Europäische Kommission stellt die Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. ODR-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig ein. Ab diesem Zeitpunkt wird die Plattform nicht mehr erreichbar sein und der Zugang deaktiviert.
Hintergrund
Die ODR-Plattform wurde 2016 mit dem Ziel geschaffen, Verbrauchern und Unternehmen eine einfache und zentrale Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten anzubieten. Trotz EU-weiter Anwendung wurde die Plattform in der Praxis jedoch nur selten genutzt. Aus Effizienz- und Kostengründen hat die EU-Kommission deshalb beschlossen, die Plattform einzustellen. Grundlage ist die neue EU-Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisherige Verordnung ersetzt.
Bereits seit dem 20. März 2025 können auf der Plattform keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Laufende Verfahren werden bis zur Abschaltung am 20. Juli 2025 noch abgeschlossen.
Relevanz für Unternehmen
Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht für Unternehmen, auf die ODR-Plattform hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere das Impressum, da ein fortbestehender Verweis auf die nicht mehr existente Plattform nach § 5 UWG als irreführende geschäftliche Handlung gelten und Abmahnrisiken begründen kann.
Wenngleich ein Hinweis in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder E-Mail-Signaturen nicht gesetzlich vorgeschrieben war, wurde er dort häufig ergänzend eingebunden. Dies macht eine Prüfung auch dieser Bereiche sinnvoll, um widersprüchliche oder irreführende Angaben zu vermeiden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Prüfen Sie Ihre Unternehmenskommunikation sorgfältig auf Hinweise zur ODR-Plattform, insbesondere:
- Ihre Webseite bzw. das Impressum,
- Ihre AGB,
- E-Mail-Signaturen, Footer und Kontaktseiten,
- Profile auf Drittplattformen (z. B. Amazon, eBay, Buchungsportale) sowie
- sonstige Kommunikationskanäle.
Entfernen Sie sämtliche Hinweise auf die ODR-Plattform vollständig und spätestens bis zum 19. Juli 2025. Eine vorzeitige Entfernung ist rechtlich unbedenklich, da die zugrunde liegende Informationspflicht mit der Aufhebung der EU-Verordnung bereits entfällt.
Ausblick
Parallel zur Einstellung der ODR-Plattform arbeitet die EU derzeit an einer Überarbeitung der ADR-Richtlinie (2013/11EU), die alternativen Streitbeilegungsverfahren regelt. Dies kann mittelfristig zu neuen Informationspflichten und Anforderungen führen. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und sich darauf einstellen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum endet die ODR-Plattform?
Die Plattform wurde in der Praxis nur selten genutzt. Die EU-Kommission hat daher entschieden, sie aus Effizienz- und Kostengründen einzustellen.
Gilt das auch für Unternehmen, die keine Produkte online verkaufen?
Ja. Sobald Verträge mit Verbrauchern über die Website oder Online-Dienste angebahnt oder abgeschlossen werden (z. B. über Kontaktformulare, Online-Terminbuchungen, Buchungstools, Onlineshops etc.), war der Hinweis verpflichtend und muss nun entfernt werden. Reine Unternehmenswebseiten ohne Endkundenbezug sind nicht betroffen.
Was passiert mit bestehenden Beschwerden und laufenden Verfahren?
Seit dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Laufende Streitbeilegungsverfahren bleiben bis zur vollständigen Abschaltung am 20. Juli 2025 bestehen und werden abgeschlossen.
Beeinflusst die Einstellung nationale Streitbeilegungsverfahren?
Nein. Nationale Verfahren, etwa über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, bleiben unberührt. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die EU-weit einheitliche ODR-Plattform.
Muss ich meine Webseite anpassen?
Ja. Ab dem 20. Juli 2025 dürfen keine Hinweise mehr auf die ODR-Plattform enthalten sein. Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und andere betroffene Texte müssen bis dahin aktualisiert werden.
Muss ich auch meine Datenschutzerklärung ändern?
Nein, in der Regel nicht. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und der ODR-Verordnung – nicht aus der DSGVO. Falls Ihre Datenschutzerklärung dennoch einen ODR-Verweis enthält, sollte dieser ebenfalls entfernt werden.
Kann der Hinweis schon vor dem 20. Juli 2025 entfernt werden?
Ja. Die vorzeitige Entfernung ist rechtlich unbedenklich und aus praktischer Sicht sogar ratsam. Die Grundlage für die Informationspflicht entfällt bereits jetzt, und die Plattform ist faktisch nicht mehr funktionsfähig. Wer frühzeitig handelt, minimiert das Risiko, nach dem Abschaltdatum irreführende Hinweise zu verbreiten.
Gibt es eine Ersatzplattform oder neue gesetzliche Vorgaben?
Derzeit ist keine Nachfolgeplattform geplant. Die EU arbeitet an einer Aktualisierung der ADR-Richtlinie, die neue Regelungen bringen könnte. Hier ist der weitere Gesetzgebungsprozess abzuwarten.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen als Partner für digitale Rechtsberatung zur Seite.